Kinder- und Jugendarbeit

In Rheinland-Pfalz wird ein besserer Zugang zu Bildung und Teilhabe gefordert

Rheinland-Pfalz schließt sich einer Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat für einen Gesetzesantrag zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) an. Ziel der Länderinitiative ist eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beim Bildungs- und Teilhabepaket.

14.12.2012

Sozialministerin Malu Dreyer erklärte am Donnerstag in Mainz, das Bildungs- und Teilhabepaket sei eingerichtet worden, um Kindern und Jugendlichen aus besonders förderungsbedürftigen Haushalten sowohl ein gleichberechtigtes Maß an Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern als auch einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich zu ermöglichen. „Doch die Erfahrungen der Praxis der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren“, so die Ministerin.

Die Hindernisse, die an verschiedenen Stellen festgestellt wurden, stünden der gewollten unbürokratischen Abwicklung entgegen. Als Beispiele nannte Dreyer den umfangreichen Verwaltungsaufwand zur Ermittlung des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung oder die sperrige Gewährungspraxis von Nachhilfeunterricht. Auch gebe es Hindernisse bei der sozio-kulturellen Teilhabe, wie Mitgliedschaften in Sportvereinen, bei Ferienkursen und ähnlichem, die eine spontane Teilnahme erschwerten.

Darüber hinaus sehe die Initiative vor, bei Klassenfahrten die Kosten bei Bedarf wieder als Geldleistungen zu gewähren, wenn das für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler notwendig sei. „Die gängige Praxis zeigt, dass der Aufwand der Verwaltung an vielen Stellen unverhältnismäßig erhöht ist. Dadurch wird der Zugang zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erschwert, mit dem Ergebnis, dass die Mittel letztendlich nicht in dem Umfang den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen, wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vorgesehen hat“, unterstrich Dreyer.

Zum Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelbedarfe nach dem Sozialgesetzbuch II und XII für Kinder und Jugendliche neu zu bemessen und besonderes Augenmerk auf die gezielte Förderung zu legen. Nachfolgend wurde zum 1. Januar 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Die danach zu erbringenden Leistungen werden im Gegensatz zu den übrigen existenzsichernden Leistungen überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen erbracht.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 13.12.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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