Kinder- und Jugendarbeit

Hessen unterstützt Bund Moslemischer Pfadfinderinnen und Pfadfinder

Der hessische Staatssekretär Jo Dreiseitel bezeichnete die jungen Pfadfinderinnen und Pfadfinder als "Vorbilder in Sachen Integration" und stellt 18.000 Euro Landesmittel zur Verfügung.

07.09.2016

Mit 18.000 Euro Zuschuss unterstützt die Hessische Landesregierung den Bund Moslemischer Pfadfinderinnen und Pfadfinder Deutschlands e.V. (BMPPD). Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Jo Dreiseitel, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, heute in Wiesbaden überreicht. Mit Hilfe der Fördermittel soll die  Grundausstattung für ein Zeltlager finanziert werden.

"Der Bund Moslemischer Pfadfinderinnen und Pfadfinder zeigt mit seinem Engagement, dass er sich aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen will. Dazu zähle ich ausdrücklich auch den Einsatz für Menschenrechte, die Freiheit aller Glaubensrichtungen und die dialogische Begegnung der Menschen unterschiedlichen Glaubens, Rasse, Hautfarbe, Sprachgemeinschaften und Nationalitäten", betonte Jo Dreiseitel.

Der Staatssekretär lobte den koedukativen Ansatz, den der Bund bei der Erziehung und Bildung junger Menschen verfolgt. "Dadurch lernen die Mädchen und die Jungen wie selbstverständlich, gemeinsam Herausforderungen anzunehmen".

Der <link http: www.moslemische-pfadfinder.de external-link-new-window zur internetseite des bundes moslemischer pfadfinderinnen und>Bund Moslemischer Pfadfinderinnen und Pfadfinder Deutschlands e.V. gründete sich im Jahr 2010 und besteht derzeit aus etwa zehn sogenannten "Siedlungen" (Ortsgruppen). In Hessen existieren Siedlungen in Rüsselsheim/Frankfurt, Hanau und seit einem Jahr in Wiesbaden. Hessen hat für den BMPPD eine besondere Bedeutung, da die Organisation in der hessischen Landeshauptstadt seine Bundeszentrale (Bundesgeschäftsstelle) hat, die im Februar 2015 eröffnet wurde. 

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 02.09.2016

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