Kinder- und Jugendarbeit

Handeln für eine gute Kinder- und Jugendpolitik vor Ort: AG der Großstadtjugendringe fordert Unterstützung

Für die Kommunen sind Jugendringe wichtige Partner für gute lokale Kinder- und Jugendpolitik. Wo es sie gibt, müssen sie einbezogen und angemessen ausgestattet sein, wo es sie nicht bzw. nicht mehr gibt, müssen sie mit Hilfe öffentliche Träger wieder aufgebaut werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Großstadtjugendringe fordert, dass Jugendverbände und Jugendringe so gefördert werden müssen, dass ihre Arbeit nachhaltig und dauerhaft ermöglicht wird. In ihrem vorliegenden Positionspapier nennt die AG Problemlagen und Forderungen und bietet den kommunalen Entscheidungsträgern und Jugendämtern einen kontinuierlichen Dialog an - für ein gemeinsames Handeln für eine gute Kinder- und Jugendpolitik vor Ort.

19.12.2018

Kommunale Jugendringe vertreten Interessen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen, verwirklichen Kinder- und Jugendbeteiligung, gestalten Qualitätsentwicklung und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Damit Jugendringe in der Lage sind, diese Aufgaben qualifiziert zu erfüllen, müssen sie nachhaltig gefördert und ausgestattet werden.

Jugendringe stehen für Demokratie und Vielfalt - Sie gestalten Gesellschaft und mischen sich ein

Jugendringe sind die demokratisch legitimierten Zusammenschlüsse von Kinder- und Jugendverbänden sowie anderen Trägern der Jugendhilfe, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (über ihre Verbandszugehörigkeiten, Vertretungsgremien, lokalen Jugendgruppen oder Interessengemeinschaften) organisiert und jugendpolitisch vertreten werden. Jugendringe sind für alle Belange, die Kinder und Jugendliche betreffen, zuständig und mischen sich aktiv in die Politik ein. Sie vertreten die jungen Menschen in Ort, Stadt, Kreis, Land und Bund. Damit vertreten sie einen Teil der Gesellschaft, der zum großen Teil noch nicht wahlberechtigt ist.

Kommunale Jugendringe und ihre Mitgliedsorganisationen stehen ein für Selbstorganisation, demokratische Grundwerte und politische Bildung. Sie gestalten aktiv mit und beziehen Position im stetigen sozialen Wandel der Gesellschaft und ihrer komplexen Bedingungen, zum Beispiel der kommerziellen, ausgrenzenden Konkurrenz zur Jugendarbeit, aktuellen Herausforderungen durch Flucht und Migration, der Ausdehnung der Betreuung im schulischen Bereich, der Digitalisierung, der Inklusion und nicht zuletzt der Kinder- und Jugendarmut.

Jugendringe sind aktiv und kompetent vor Ort

Jugendringe sind dabei kompetente Ansprechpartner, bündeln und verbreiten wichtige Informationen für junge Menschen, beraten und unterstützen die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen. Gleichzeitig stehen sie Politik und Verwaltung konstruktiv zur Seite, sie reagieren auf aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendpolitik und setzen fachpolitische Impulse.

Jugendringe sind gemeinsam mit den Jugendverbänden Mittler für die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen wie auch Ermöglicher für deren direkte Beteiligung an Aushandlungsprozessen für die Bedingungen ihres Aufwachsens in einer komplexen Gesellschaft. Sie sind Seismographen in Bezug auf die Notwendigkeiten, die sich einer guten und erfolgreichen Jugendpolitik und Jugendförderung stellen.

Jugendringe bieten Freizeit-, Bildungs- und Qualifizierungsangebote

Jugendverbände und Jugendringe nehmen über eigene Angebote und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit gesellschaftliche Verantwortung wahr, ermöglichen nachhaltige Freizeit-, Bildungs- und Qualifizierungsangebote im Spektrum sozialer, politischer und kultureller Bildung und sind Träger z.B. von Kinder- und Jugendtreffs und von Angeboten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit.

Jugendringe sind Teil der kommunalen Jugendhilfelandschaft und Schnittstellen für lokale Netzwerke in der Zivilgesellschaft

Als Zusammenschlüsse von lokalen Jugendverbänden entsprechend §12 SGB VIII und zahlreichen anderen lokalen Jugendhilfeträgern sind die Jugendringe eingebunden in vielfältige fachpolitische Prozesse zur Einbeziehung von jungen Menschen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §4 SGB VIII. Die Jugendringe sind vielerorts Teil der Jugendhilfeausschüsse, wirken kompetent im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §80 SGB VIII und Qualitätsentwicklung gemäß §79a SGB VIII mit. Insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes übernehmen Jugendringe Verantwortung, indem sie Ehrenamtliche und Jugendverbände beraten und qualifizieren. Zudem sind Jugendringe maßgeblich beteiligt an Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII.

Kommunale Jugendringe sind Lernorte des Zusammenlebens. Sie sind Schnittstellen für eine gute Jugendpolitik, die Lebensbedingungen von jungen Menschen positiv gestalten wollen.

Jugendringe sind Teil der demokratischen Zivilgesellschaft. Sie vermitteln zwischen jungen Menschen, Jugendverbänden, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und lokalen Öffentlichkeiten. Sie treten u.a. ein für die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, die Interessen von jungen Menschen und den direkten Dialog mit Jugendverbänden.

Kommunale Jugendringe sind zu fördern. Verantwortung der öffentlichen Träger

In Deutschland bestehen starke regionale Unterschiede in der finanziellen Ausstattung und politischen Anerkennung der Jugendringe. Dies hat zahlreiche Ursachen, wie beispielsweise die unterschiedliche Entwicklung und Tradition der Förderung und des Aufbaus freier Träger der Jugendhilfe in Ost- und Westdeutschland nach Einführung des SGB VIII. Weiterhin sind es aber vor allem regelmäßige, kurzsichtige Kürzungen in kommunalen Haushalts- und Jugendhilfeplanungsverfahren, in strukturschwachen ländlichen Regionen wie auch in urbanen Räumen gleichermaßen, die diese Unterschiede zementieren.

Entsprechend §12 SGB VIII sind nicht nur die Jugendverbände zu fördern, sondern auch ihre Zusammenschlüsse, namentlich die Jugendringe. In seinem Rechtsgutachten zur Förderung der Jugendverbandsarbeit (Jugendverbände sind zu fördern! Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Prof. Dr. Christian Bernzen und Melanie Kößler, hrsg. vom Deutschen Bundesjugendring, Berlin 2013) stellt Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a.D. im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eindeutig fest, dass es sich bei der Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit um eine Pflichtaufgabe mit höchstem Verpflichtungsgrad dem Grunde nach handelt, welche der Höhe nach im Prozess der bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung entsprechend §80 SGB VIII verhandelt wird.

Zur Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII gehört dabei nicht nur die Verpflichtung zur Förderung, sondern auch auf eine angemessene Höhe der Förderung. Jugendverbände und Jugendringe müssen so gefördert werden, dass ihre Arbeit nachhaltig und dauerhaft ermöglicht wird: „Unzulässig ist z.B. eine Förderrichtlinie, die eine so geringe Förderung [...] vorsieht, dass damit bereits die dauerhafte Existenz der Vielfalt von Jugendgruppen und Jugendverbänden von Vorneherein unmöglich gemacht wird und so die Förderung nur symbolischen Charakter hat“ (ebd., S. 13). Dies bedeutet, dass Jugendringe ein Anrecht darauf haben, nicht nur für einzelne Maßnahmen oder die Arbeit gefördert zu werden, die sie vom Kreis übernommen haben (Ferienfreizeiten etc.), sondern auch für die Erfüllung ihrer Kerntätigkeiten (Interessenvertretung, Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendverbandsstrukturen im Einzugsgebiet, Vernetzung fördern etc.).

Anforderungen an Ausstattung, Beteiligung und Zusammenarbeit

Um ihren gesellschaftlichen und jugendpolitischen Auftrag erfüllen zu können, müssen die Jugendringe personell und materiell angemessen ausgestattet sein und in ihrer Arbeit anerkannt und unterstützt werden. Dazu gehört:

  1. Die Jugendringe werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Um das auf Dauer angelegte satzungsgemäße Eigenleben zu fördern, braucht es eine kontinuierliche institutionelle Förderung für alle Tätigkeiten des Jugendrings. Die Vergütung von Aufgaben, die Jugendringe von den Kommunen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen übernommen haben, sind von der Grundförderung unabhängig zu betrachten.
  2. Ehrenamt braucht hauptberufliche Unterstützung: Jugendringe in kreisfreien Städten, in den Landkreisen und den großen kreisangehörigen Städten benötigen mindestens einen Bildungsreferenten/eine Bildungsreferentin, eine Verwaltungskraft und eine/n Geschäftsführe/in. Der Jugendring wird somit in die Lage versetzt, Gelder zu bewirtschaften, Fortbildungs-/ Qualifizierungsangebote zu unterbreiten, Kinder- und Jugendbeteiligung wie auch Qualitätssicherung im Rahmen des Kinder- Jugendschutzes zu gewährleisten. Zudem können mit dem Personal die überwiegend durch ehrenamtliche Strukturen gekennzeichneten Jugendverbände unterstützt werden.
  3. Fördersätze für Personal und notwendige Betriebskosten (z.B. Räumlichkeiten, IT und Telefon, Reisekosten sowie Mittel für die Bildungsarbeit) müssen Tarifsteigerungen und Kostenentwicklungen berücksichtigen. Während die Kosten in der Jugendhilfe insgesamt in den letzten Jahren massiv gestiegen sind, bleibt bei vielen Jugendringen und den Angeboten der Jugendarbeit die Förderung gleich.
  4. Öffentliche Träger und Jugendringe pflegen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe entsprechend §4 SGB VIII. Diese muss wertschätzend, konstruktiv und an den Interessen und Bedürfnissen von jungen Menschen und  Jugendverbänden ausgerichtet sein.
  5. In der Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers mit Jugendringen ist das Subsidiaritätsprinzip zu beachten (vgl. auch §4 SGB VIII). Bei Erfüllung von übertragenen Aufgaben müssen die Jugendringe genauso ausgestattet werden, als würde der öffentliche Träger die Maßnahme selbst durchführen.
  6. Jugendringe sind wichtige Partner für Jugendpolitik. Von daher sollen die Kommunen gewährleisten, dass die Jugendringe in den Jugendhilfeausschüssen und anderen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung vertreten sind. Bei allen Fragestellungen, Problemen und Entscheidungen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreffen, ist der Jugendring als Vertreter öffentlicher Belange einzubeziehen.

Landesjugendring Berlin, Bielefelder Jugendring e.V., Kinder- und Jugendring Bochum e.V., Bremer Jugendring, Kinder- und Jugendring Bonn e.V., Netzwerk für Kultur und Jugendarbeit e.V. – Chemnitz, Jugendring Dortmund, Stadtjugendring Dresden e.V., Jugendring der Stadt Duisburg, Jugendring Düsseldorf, Stadtjugendring Erfurt e.V., AK Jugend Essen, Frankfurter Jugendring, Stadtjugendring Freiburg, Jugendring Gelsenkirchen, Stadtjugendring Göttingen, Landesjugendring Hamburg, Stadtjugendring Hannover e.V., Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe, Kasseler Jugendring e.V., Kieler Jugendring e.V., Kölner Jugendring, Stadtjugendring Leipzig e.V., Stadtjugendring Magdeburg e.V., Stadtjugendring Mainz e.V., Stadtjugendring Mannheim e.V., Kreisjugendring München-Stadt, Kreisjugendring München-Land, Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, Stadtjugendring Potsdam e.V., Rostocker Stadtjugendring e.V., Kinder- und Jugendring Saarbrücken, Schweriner Jugendring e.V., Stadtjugendring Stuttgart e.V., Stadtjugendring Wiesbaden e.V., Stadtjugendring Wolfsburg e.V.

Quelle: AG Großstadtjugendringe

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