Kinder- und Jugendarbeit

Hamburgs Behörden verständigen sich auf weitere Maßnahmen im Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“

Rund vier Wochen nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 19-Jährigen am Hamburger Jungfernstieg durch den 16-jährigen Elias A. haben die zuständigen Behörden die Auswertung des Fallgeschehens vorgenommen und Konsequenzen für Hamburgs Handlungskonzept gegen Jugendgewalt erarbeitet.

08.06.2010

 

Innensenator Christoph Ahlhaus, Justizsenator Dr. Till Steffen, Familiensenator Dietrich Wersich und Bildungsstaatsrat Ulrich Vieluf haben diese Ergebnisse am 08. Juni 2010 behördenübergreifend vorgestellt.

Noch am Tag der Festnahme von Elias A. hatten die zuständige Bildungssenatorin Christa Goetsch und die Senatoren für Inneres, Christoph Ahlhaus, Justiz, Dr. Till Steffen, und Familie, Dietrich Wersich die Experten in ihren Behörden (Amtsleiterrunde Jugendgewalt) zur konsequenten und kritischen Analyse sowie zur Aufarbeitung des Falles beauftragt. Die Fachleute sollten gemeinsam eine Bestandsaufnahme der Abläufe vornehmen sowie nach Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten suchen und mögliche Handlungsansätze benennen.

Die Aufarbeitung zeigt: <link http: _blank external-link-new-window external link in new>Das Senatskonzept zum Handeln gegen Jugendgewalt ist sachgerecht. Obwohl auch das beste Konzept derartige Fälle nicht vollständig verhindern kann, zeigt der Fall Elias, dass das Konzept und seine Anwendung an einigen Stellen den Ansprüchen nicht gerecht geworden ist und daher verbessert werden kann.

Insgesamt geht es um die folgenden im Überblick dargestellten neun Punkte:

1. Erzieherische Maßnahmen im schulischen Bereich

Die Fallaufarbeitung hat gezeigt, dass dem unverändert gewalttätigen Verhalten des Jugendlichen nicht kontinuierlich genug nachgegangen worden ist. 

> Der bereits vorhandene Prozess zur Bearbeitung von Schulpflichtverletzungen und Gewaltvorfällen soll konsequent umgesetzt werden und eine verbindliche Einzelfallhilfe sowie die Dokumentation von Maßnahmen erfolgen – z.B. durch ein verbindliches Case-Management für schulische Gewalttäter, durch Qualifizierungsangebote für pädagogische Fachkräfte und durch Ausweitung der Gruppenangebote für gewalttätige Schülerinnen und Schüler.

2. Kooperation zwischen dem schulischen Bereich und der Jugendhilfe


Der Kontakt zwischen den jeweiligen Schulen, den Jugendämtern und der Jugendgerichtshilfe hätte enger sein können. 

> Die Kommunikationsbeziehungen zwischen Schule und Jugendhilfe sollen optimiert werden; das schließt die Allgemeinen Sozialen Dienste, das FIT und die Jugendgerichtshilfe gleichermaßen ein.

3. Fallkonferenzen

Positiv zu bewerten ist, dass das Instrument Fallkonferenz für den Jugendlichen genutzt worden ist. Diese fand rund drei Monate nach der Anmeldung statt. 

> Die beteiligten Behörden prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Fallkonferenzen bei FIT-Tätern häufiger und kurzfristiger als bisher durchgeführt werden können. Außerdem soll geprüft werden, ob man für Täter, die vom ASD betreut werden, die sozialräumliche Kooperation der Behörden verbessert, zum Beispiel in dezentralen Fallkonferenzen.

4. Risikoeinschätzung

Das Risikopotenzial des Jugendlichen Elias A. ist offenbar nicht richtig eingeschätzt worden, so dass nicht alle Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind. 

> Es sollen systematische Diagnoseinstrumente für gewaltauffällige Jugendliche entwickelt werden und in differenzierter Weise auch bei den jeweils beteiligten Stellen eingeführt werden.

5. Mitteilungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht


a) Mitteilung über eine nachträgliche Aufnahme eines Täters in das Gewalttäterkonzept PROTÄKT

Das Gewalttäterkonzept PROTÄKT hat sich bewährt – der Fall Elias A. hat allerdings gezeigt, dass derzeit nicht hinreichend sichergestellt ist, dass Gerichten, bei denen Anklagen gegen einen Jugendlichen anhängig sind, unverzüglich mitgeteilt wird, wenn der Angeklagte nachträglich in das Gewalttäterkonzept PROTÄKT aufgenommen wurde. 

> Das Konzept ist an mehreren Stellen zu ergänzen. Insbesondere soll die Staatsanwaltschaft künftig dem betroffenen Gericht mitteilen, dass ein dort Angeklagter in das Gewalttäterkonzept PROTÄKT aufgenommen wurde. Außerdem soll sich das Gericht durch Übersendung der „PROTÄKT“-Akte ein umfassendes Bild über Person und Lebensweg des Täters machen können.

b) Information der Gerichte über frühere rechtswidrige Taten

Der Fall Elias A. hat auch gezeigt, dass die Gerichte mitunter nicht ausreichend darüber informiert sind, dass der Jugendliche bereits im Kindesalter (also vor Strafmündigkeit) mit rechtswidrigen Taten aufgefallen war. Allein aus dem Bundeszentral- und dem Erziehungsregister ergeben sich solche Auffälligkeiten nicht. 

> Die Staatsanwaltschaft soll daher die Gerichte zukünftig mit der Anklageerhebung auf frühere Auffälligkeiten im Kindesalter sowie in bestimmten Fällen auf noch nicht in das Bundeszentralregister eingetragene Taten hinweisen.

6. Beschleunigungsmöglichkeit im gerichtlichen Verfahren

Die Verfahren gegen Elias haben länger gedauert als sonst in Hamburg bei Jugendlichen üblich. 

> Künftig sollen die Gerichte – falls notwendig – Anschriftenermittlungen direkt ohne Umweg über die Staatsanwaltschaft bei der Polizei veranlassen.

7. Meldungen an Schulen


Die Schulen waren nicht über die laufenden Strafverfahren gegen Elias informiert. 

> Da eine solche Meldung nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen möglich ist, soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Justiz- und Bildungsbehörde sowie Staatsanwaltschaft entsprechende Leitlinien erstellen.

8. Einzelne Kommunikationsdefizite

Aufgrund der häufigen Strafauffälligkeit des Elias A. wurden in wenigen Einzelfällen nicht alle Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Beteiligten voll ausgeschöpft. 

> Verpflichtende Plausibilitätsprüfungen bei allen Beteiligten sollen sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen beschafft werden und dass bei uneindeutigen Meldungen um-gehend zurückgefragt und eine Klärung herbeigeführt wird. Die bereits in Erarbeitung befindliche neue Jugendamtssoftware wird diese Lücke systematisch schließen.

9. Effizientere Wahrnehmung der Jugendgerichtshilfe nach § 38 JGG

Eine intensivere Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe (JGH) hätte unter Umständen dazu geführt, dass das Gericht besser über den Umfang der Delinquenz des Jugendlichen informiert gewesen wäre. 

> Das FIT soll versuchsweise ergänzend für die vom ihm betreuten Jugendlichen auch die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe nach § 38 JGG übertragen bekommen. Die Ergebnisse werden nach einem Jahr ausgewertet.

Die Senatorin und die Senatoren haben den hier dargestellten Handlungsempfehlungen der über-behördlichen Amtsleiterrunde Jugendgewalt zugestimmt und die Experten beauftragt, die oben genannten neun Punkte in detaillierten Maßnahmen auszuarbeiten. 

Quelle: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

ik

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