Kinder- und Jugendarbeit

Grüttner zieht positive Bilanz: „Ehrenamtsförderung wirksames Instrument in der Jugendarbeit in Hessen“

Wiesbaden. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, auf dessen Basis das Land Hessen die Freistellungskosten für Sonderurlaub übernimmt, wirkt sich nach Ansicht von Sozialminister Stefan Grüttner positiver denn je auf das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in Hessen aus.

12.03.2012

„Die Regelung, dass das Land für die Betroffenen die Lohnfortzahlung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen übernimmt, hat sich voll bewährt und wurde im Jahr 2011 in gleichem Umfang wie in den Jahren zuvor in Anspruch genommen“, sagte der Sozialminister am vergangenen Samstag in Wiesbaden.

Sonderurlaub wird nach diesem Gesetz ehrenamtlichen Mitarbeitern für ihren qualifizierten Einsatz in der Jugendarbeit gewährt. Grüttner belegte mit neuesten Zahlen, dass das Gesetz in der Praxis sehr gut angenommen wird und in der Jugendarbeit, bei jungen Menschen, in Vereinen und Verbänden wie auch bei den Betrieben eine ausgezeichnete Resonanz findet. Das Land hat 2011 für 12.000 Freistellungstage (2010: 12.222) auf Antrag 1.796 (2010: 1.752) Kostenerstattungsbescheide erteilt. „Das ist bisher die höchste Anzahl seit Bestehen dieses Gesetzes. Denn bereits in den Vorjahren hatte die Anzahl der Bescheide für die Jugendarbeit auf der Basis des Gesetzes deutlich zugelegt”, betonte der Minister.

Von den 2.080 aktiven Personen, die durch das Land gefördert wurden, war fast die Hälfte (988) zwischen 16 und 30 Jahre alt – eine Altersspanne, die klar signalisiert, dass sich in Hessen insbesondere junge Menschen für die Jugend ehrenamtlich einsetzen. Insgesamt hat das Land für die Freistellung im Jahr 2011 Lohnkosten in Höhe von 1.399.994 Euro (2010: 1.349.999 Euro) erstattet. „Damit hat sich die Förderung auf einem hohen Niveau stabilisiert. Mit diesem Verfahren unterstützt das Land Hessen ein umfangreiches, vielseitiges ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit“, betonte der Minister. „Diese Bilanz belegt, dass ehrenamtlicher Einsatz von und für junge Menschen durch geeignete Rahmenbedingungen effektiv gefördert wird und die Übernahme der Lohnfortzahlung durch das Land ein wirksames Instrument ist, um Jugendarbeit auf breiter Basis zu unterstützen.“ Das unverändert hohe Interesse ist nach Ansicht der Fachkräfte und Betriebe eindeutig auf die Bereitstellung von Landesmitteln und die zuverlässige Erledigung der Erstattungen zurückzuführen.

„Zudem wird das Gesetz mit der Freistellungsmöglichkeit in immer mehr Betrieben bekannt“, erläutert Grüttner. So hat sich die Anzahl der Betriebe mit 1.231 gegenüber dem Vorjahr (2010: 1.309) auf gleichem Niveau gehalten. Ebenso erfreulich ist, dass im Jahr 2011 insgesamt 472 neue Betriebe einen Antrag auf Lohnkostenerstattung stellen konnten und damit einen weiteren Beleg für die Akzeptanz von ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit ausstellen. In der Jugendarbeit in Hessen wird ehrenamtliches Engagement auf der Grundlage des Vierten Teils „Ehrenamt in der Jugendarbeit“ (§§ 43 bis 48) des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gefördert. Diese Regelung ist bundesweit beispielhaft.

Informationen über den Ablauf der Antragstellung gibt es beim Hessischen Jugendring unter <link http: www.hessischer-jugendring.de _blank external-link-new-window external link in new>www.hessischer-jugendring.de oder beim Hessischen Sozialministerium unter <link http: www.sozialministerium.hessen.de irj _blank external-link-new-window external link in new>www.sozialministerium.hessen.de/irj/HSM_Internet

Quelle: Hessisches Sozialministerium

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