Kinder- und Jugendarbeit
Ganztagsbetreuung muss zu Ganztagsbildung werden
Um den im Koalitionsvertrag festgelegten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 fristgerecht umzusetzen, tagte am 25. September erstmals eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Vertretern der Länder und Kommunen. Der Rat für Kulturelle Bildung beschreibt hierzu in einem Positionspapier die Chancen für die kulturelle Bildung und warum diese ein grundlegender Teil des Ganztagsangebotes werden muss.
02.10.2018
Der Rat für Kulturelle Bildung begrüßt diesen ersten Schritt auf dem Weg zur Lösung einer sehr komplexen und ressortübergreifenden Aufgabe: Um den Rechtsanspruch umzusetzen, müssen grundsätzliche Fragen zur Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geklärt werden sowie ein Qualitätsrahmen zum Personal, zu den Inhalten und zur institutionellen Gestaltung einer Ganztagsbildung festgelegt werden.
In dem Positionspapier „10 Minuten über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter – Chancen für die Kulturelle Bildung“ (PDF, 64 KB) hatte der Rat für Kulturelle Bildung bereits im Juli diesen Jahres einen umfassenden Beteiligungsprozess relevanter Akteure in Form einer Enquete-Kommission empfohlen. Das Papier legt zudem dar, warum Kulturelle Bildung ein grundlegender Teil des Ganztagsangebotes werden muss.
Kulturelle Bildung im Ganztag als gesellschaftliche Chance
Angeleitete Angebote der Kulturellen Bildung in Kitas, Schulen und Horten haben nach aktuellem Forschungsstand gerade für Kinder aus Familien mit niedrigerem Einkommen und schwächerem Bildungshintergrund eine besonders hohe Bedeutung für die Entwicklung eines eigenen Kulturinteresses, das auch zu einer demokratischen Persönlichkeitsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft beitragen kann.
Über den Rat für Kulturelle Bildung
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich umfassend mit der Lage und der Qualität Kultureller Bildung in Deutschland befasst. Ihm gehören dreizehn Mitglieder an, die verschiedene Bereiche der Kulturellen Bildung repräsentieren: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Medienpädagogik, Pädagogik, Politische Bildung, Soziologie, Kulturelle Bildung und die Künste. Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, Karl Schlecht Stiftung, PwC-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stiftung Mercator und der Stiftung Nantesbuch.
Quelle: Rat für Kulturelle Bildung vom 28.09.2018
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