Kinder- und Jugendarbeit

Freistellungen für die Jugendarbeit in Hessen

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, auf dessen Basis das Land die Freistellungskosten für Sonderurlaub übernimmt, wirkt sich nach Ansicht von Jugend- und Familienminister Grüttner positiver denn je auf das ehrenamtliche Engagement für junge Menschen in Hessen aus.

25.05.2016

"Die Regelung, dass das Land für die Lohnfortzahlung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen übernimmt, hat sich bewährt. So wurde die Möglichkeit zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit im Jahr 2015 von 3.065 Personen und damit deutlich mehr als im Vorjahr (2.417) wahrgenommen." Sonderurlaub wird nach diesem Gesetz ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren qualifizierten Einsatz in der Jugendarbeit gewährt.

Grüttner belegte mit neuesten Zahlen, dass das Gesetz in der Praxis sehr gut angenommen wird und in der Jugendarbeit, bei jungen Menschen, in Vereinen und Verbänden wie auch bei den Betrieben eine "ausgezeichnete Resonanz" findet.

Das Land hat 2015 für 16.878 Freistellungstage (2014: 13.305) auf Antrag 2.660 Kostenerstattungsbescheide erteilt. "Das ist bisher die höchste Anzahl seit Bestehen dieses Gesetzes. Denn bereits in den Vorjahren hatte die Anzahl der Bescheide für die Jugendarbeit auf der Basis des Gesetzes deutlich zugelegt", betonte der Minister Stefan Grüttner.

Insgesamt hat das Land für die Freistellung im Jahr 2015 Lohnkosten in Höhe von 2.099.991 Euro (2014: 1.649.529  Euro) erstattet. Damit hat sich die Förderung auf einem sehr hohen Niveau noch einmal deutlich weiterentwickelt. Mit diesem Verfahren unterstützt das Land Hessen ein umfangreiches, vielseitiges ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit. "Diese Bilanz belegt, dass ehrenamtlicher Einsatz von und für junge Menschen durch geeignete Rahmenbedingungen effektiv gefördert werden kann und die Übernahme der Lohnfortzahlung durch das Land ein wirksames Instrument ist, um Jugendarbeit auf breiter Basis zu unterstützen", so der Minister.

Das unverändert auf hohem Niveau noch steigende Interesse ist nach Ansicht der Fachkräfte und Betriebe eindeutig auf die Bereitstellung von Landesmitteln und die zuverlässige Erledigung der Erstattungen zurückzuführen. "Zudem wird das Gesetz mit der Freistellungsmöglichkeit in immer mehr Betrieben bekannt", erläutert Minister Grüttner. So ist die Anzahl der Betriebe mit 1.830 gegenüber dem Vorjahr (2014: 1.480) auf einen neuen Spitzenwert angestiegen. In der Jugendarbeit in Hessen wird ehrenamtliches Engagement auf der Grundlage des Vierten Teils "Ehrenamt in der Jugendarbeit" (§§ 42 bis 47) des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gefördert. Diese Regelung ist bundesweit beispielhaft.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 23.05.2016

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