Kinder- und Jugendarbeit

Evangelische Jugend begrüßt Abschaffung der Störerhaftung

Fachpolitiker/-innen der Großen Koalition haben kürzlich angekündigt, die sogenannte Störerhaftung abschaffen zu wollen, die Anbieter von offenen WLAN-Netzen für eventuelle Rechtsverstöße von Nutzer/-innen verantwortlich macht. Die Evangelische Jugend begrüßt das Ansinnen und spricht sich dafür aus, die "Abmahnindustrie auszubremsen".

31.05.2016

"In den kommenden Tagen soll im Parlament die Abschaffung der Störerhaftung beschlossen werden. Das ist gut. Damit wird es einfacher, freies WLAN bereit zu stellen. Besonders für junge Menschen ist das wichtig", sagt Bernd Wildermuth, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej). " Allerdings besteht gerade die große Gefahr, ein wichtiges Detail zu übersehen. Nur die Streichung der Störerhaftung im Gesetz wird nicht ausreichen. Eine der größten Bedrohungen für Menschen und Initiativen, die WLAN kostenlos zur Verfügung stellen möchten, sind die Praktiken der Abmahnindustrie. Diesen würde mit der derzeit geplanten Gesetzesänderung aber kein Riegel vorgeschoben“, so Wildermuth weiter.

Die Evangelische Jugend fordert die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung und den Schutz junger Menschen vor den Praktiken der Abmahnindustrie. Sie unterstützt deshalb die Empfehlungen des <link https: digitalegesellschaft.de external-link-new-window und veröffentlichungen der digitalen>Digitale Gesellschaft e.V. zur ausdrücklichen Ausdehnung der Haftungsfreistellung von Funknetzbetreibern auch auf Unterlassungsansprüche und ihre Freistellung von Rechtsverfolgungskosten im Telemediengesetz.

„Der Teufel steckt im Detail“ sagt Bernd Wildermuth. „Die Störerhaftung steht der Einrichtung flächendeckender offener WLAN-Netzwerke im Weg. Ob Jugendliche in ländlichen Räumen oder in Jugendclubs, ob geflüchtete Menschen in Einrichtungen oder die Bürger/-innen in einem Park in der Stadt - alle würden von einer umfassenden Abschaffung der Störerhaftung profitieren. Der Gesetzgeber scheint das nun grundsätzlich auch verstanden zu haben, darf aber nicht den riesigen Fehler begehen, dabei gerade der Abmahnindustrie eine Grundlage für ihr Geschäftsmodell zu lassen. Die Frage der Haftungsfreistellung von Unterlassungsansprüchen und der Freistellung von Rechtsverfolgungskosten klingen wie komplizierte und nebensächliche Details - ohne ihre klare Verankerung im Gesetz ist die bereits überall gefeierte Abschaffung der Störerhaftung aber nur eine Mogelpackung.“

Weitere <link http: www.bmwi.de redaktion de pressemitteilungen external-link-new-window zum offenen>Informationen zum offenen WLAN und den Änderungen des Telemediengesetzes finden sich beim Bundeswirtschaftsministerium. 

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) vom 30.05.2016.

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