Kinder- und Jugendarbeit

EU-Jugendministerrat liefert umfangreiche Definition von Jugendarbeit und fordert ihre politische Anerkennung.

Fast eine kleine Sensation ist der Beschluss, den der Jugendministerrat auf seiner Sitzung am 19. November verabschiedete. Das Papier „On Youth Work“ enthält nichts weniger als eine Definition von Jugendarbeit, die europaweit Gültigkeit erhalten soll.

22.11.2010

Jugendarbeit wird definiert als Aktivitäten im außerunterrichtlichen und Freizeit-Bereich, basierend auf nicht-formalen und informellen Lernprozessen sowie freiwilliger Teilnahme. Die Aktivitäten sind selbstgesteuert, mitgesteuert oder gemanagt unter pädagogischer Leitung entweder durch professionelle oder ehrenamtliche Jugendarbeiter und Jugendleiter. Sie wird auf verschiedenen Wegen organisiert und angeboten: von Jugendorganisationen, Trägern der Jugendarbeit und Jugendhilfe, informellen Gruppen und öffentlichen Behörden. In allen Mitgliedstaaten, so der Ministerrat, nehmen unzählige Kinder und Jugendliche, Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendleiter in verschiedenen Zusammenhängen an einer Bandbreite „reicher und unterschiedlicher Aktivitäten der Jugendarbeit“ teil.

Lesen Sie mehr über die Beschlüsse der EU-Jugendministerrates unter http://www.jugendpolitikineuropa.de/europzusammen/news-656.html

Quelle: PM Rat der Europäischen Union vom 16.11.2010 zitiert nach JUGEND für Europa

 

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