Kinder- und Jugendarbeit

Entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen AKLHÜ und BMZ wird neu geordnet

AKLHÜ und BMZ vereinbaren Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Impulse bei der Weiterentwicklung der Freiwilligen- und Entwicklungsdienste

16.12.2010

Mit einem neuen Vertrag besiegeln das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ e.V. (AKLHÜ) die Ausgestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit im Bereich der entwicklungspolitischen Freiwilligen- und Entwicklungsdienste.  

Mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile des AKLHÜ auf den Bund wurde dieser alleiniger Gesellschafter des Deutschen Entwicklungsdienstes. Das war eine wichtige Voraussetzung zum Gelingen der Fusion der drei Durchführungsorganisationen Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED), Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und machte den Weg frei für die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Mit der Übertragung endete auch eine jahrzehntelange Partnerschaft, die 1963 mit der Gründung des DED begann und Grundlage dafür war, dass der DED zu einem Entwicklungsdienst ausgebaut wurde, der mit der Entsendung von hochqualifizierten Fachkräften einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten konnte.  

Die Erhaltung des Entwicklungsdienstes verbindet das BMZ und den AKLHÜ auch weiterhin. In der GIZ wird der Arbeitskreis zukünftig an der Weiterentwicklung des Personalinstruments beteiligt sein. Er hat sich als Plattform aller privaten Entwicklungsdienste und vieler Internationaler Freiwilligendienste bereit erklärt, zivilgesellschaftliche Aspekte in diesen Entwicklungsprozess einzubringen. Neben der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ist es sowohl dem BMZ als auch dem AKLHÜ ein Anliegen, die neue Zusammenarbeit kooperativ und komplementär zu gestalten.

Quelle: PM AKLHÜ vom 16.12.2010

 

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