Kinder- und Jugendarbeit
AGJ verabschiedetet Diskussionspapier "Junge Menschen am Übergang von Schule zu Beruf"
Mit dem vorliegenden Papier rückt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, ausgehend von einer ganzheitlichen Perspektive auf die Entwicklung junger Menschen, Handlungsbedarfe an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitswelt in den Fokus.
14.10.2013
Die Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen werden von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe – AGJ seit langem thematisiert. Es ist inzwischen durchgängig anerkannt, dass für alle biografischen Bildungsphasen ein sorgfältiges Übergangsmanagement erforderlich ist. Dies gilt umso mehr, als es in Deutschland zahlreiche unterschiedliche Institutionen und Verantwortungsebenen in der Bildungslandschaft gibt. Ausgangspunkt dieses Papiers ist die besondere Hürde zwischen der allgemeinbildenden Schule und der beruflichen Bildung. Die an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitswelt auftretende, mehrdimensionale Problematik ist inzwischen von vielen Kommunen im Rahmen der Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften aufgegriffen worden, z. B. in der Weinheimer Initiative. Ebenso hat sich die Bundesagentur für Arbeit den Überschneidungen zwischen den verschiedenen Rechtskreisen gestellt, u. a. im „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“, das vielerorts als Modellprojekt installiert wurde.
Die Bemühungen um eine verbindliche Regelung an den Schnittstellen von SGB II, III und VIII, wie von der AGJ bereits vor drei Jahren gefordert, kommen nur langsam voran. Die Gründe liegen nicht zuletzt in einer sehr unterschiedlichen Sichtweise auf die jungen Menschen in den verschiedenen Rechtskreisen. Im SGB VIII ist das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit festgeschrieben. Das SGB VIII ist sowohl in seiner Grundsatzaussage (§ 1) als auch im Bereich der Jugendsozialarbeit (§ 13) auf „junge Menschen“ ausgerichtet und meint damit Personen bis 27 Jahre. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind als Angebote und Hilfen definiert (§ 2 Abs. 2). Ihre Inanspruchnahme ist freiwillig, was bedeutet, dass die Teilnahme an einem Angebot oder eine Hilfemaßnahme nicht „erzwungen“ werden oder mit Hilfe von Sanktionen durchgesetzt werden kann. Die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aben einen anderen Blick auf die Leistungsberechtigten als die Träger der Arbeitsförderung und der Grundsicherung.
Mit dem vorliegenden Papier rückt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, ausgehend von einer ganzheitlichen Perspektive auf die Entwicklung junger Menschen, Handlungsbedarfe an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitswelt in den Fokus.
Das Diskussionspapier steht in voller Länge auf dem <link http: www.jugendhilfeportal.de db2 materialien eintrag diskussionpapier-der-agj-junge-menschen-am-uebergang-von-schule-zu-beruf-handlungsbedarfe-an external-link-new-window external link in new>Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe unter "Material" zur Verfügung, kann aber auch über die Internetseiten der AGJ <link http: www.agj.de _blank>www.agj.de heruntergeladen werden.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
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