Kinder- und Jugendarbeit

Der AdB begrüßt die Abschaffung der Extremismusklausel

Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) begrüßt die Ankündigung der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière, die im Jahr 2011 eingeführte sogenannte Extremismusklausel abzuschaffen.

03.02.2014

Die Extremismusklausel war Voraussetzung für die Förderung der von der Bundesregierung aufgelegten Programme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus.

In den Zuwendungsbescheiden an die geförderten Träger soll zukünftig klar geregelt sein, „dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in einem Begleitschreiben hingewiesen“ – wie es in einer Erklärung der Ministerien heißt. Aus diesem Grunde soll auf eine eigenhändig unterzeichnete „Demokratieerklärung“ in Zukunft verzichtet werden.

Der AdB hatte bereits im März 2011 in einer Stellungnahme seinem Unverständnis über die für eine Förderung notwendige Unterzeichnung einer „Demokratieerklärung“ Ausdruck gegeben und auf die Gefahr hingewiesen, dass die fachlich-pädagogische Freiheit der Träger beschnitten, der Erfolg der Präventionsprogramme eingeschränkt und das gute Klima zwischen Kooperationspartnern gestört werden könnte.

Die im AdB zusammengeschlossenen Träger politischer Bildung leisten auf der Basis ihrer Heterogenität und weltanschaulichen Pluralität einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Demokratie. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und wirken mit ihren Angeboten demokratiefeindlichen Tendenzen entgegen.

Quelle: Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten vom 03.02.2014

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