Kinder- und Jugendarbeit

BW: Neues Förderverfahren für Hauptamt in den Jugendverbänden

Bildungsreferent(inn)en im Bereich der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit werden künftig besser durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Insbesondere mit der angekündigten jährlichen Erhöhung der Förderung zeigt sich der Landesjugendring zufrieden. Dennoch sei – z.B. vor dem Hintergrund der an Wichtigkeit gewinnenden Demokratiebildung – noch Luft nach oben.

13.07.2018

Die Landesregierung stellte am 10. Juli 2018 die neue Verwaltungsvorschrift für die Förderung von Bildungsreferent(inn)en im Bereich der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg vor. Bildungsreferent(inn)en unter­stützen als Hauptamtliche in vielen Jugendverbänden die Arbeit der Ehrenamtlichen – und machen deren Angebote, wie die beliebten Ferienfreizeiten, überhaupt erst möglich. Daher setzt sich der Landesjugendring seit jeher für eine verlässliche Förderung dieser Stellen ein.

Jährliche Erhöhung der Förderung geplant

Mit dem Ergebnis des vorerst abgeschlossenen Prozesses ist der Landesjugendring sehr zufrieden; besonders drückte der Schuh bei der Dynamisierung der Förderung – dem schafft die neue Regelung nun Abhilfe: „Die in der Verwaltungsvorschrift angekündigte jährliche Erhöhung der Förderung sorgt dafür, dass die Träger in der Kinder- und Jugendarbeit verlässlich kalkulieren können. Und sie stellt sicher, dass steigende Gehälter für qualifiziertes Personal nicht zum finanziellen Problem für die Träger werden“, erklärt Reiner Baur, stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendrings.

Luft nach oben

Dass dabei die Förderung weiterer „BiRef“-Stellen herausgesprungen ist, 60 anstatt der bisher 56 geförderten, ist für den Landesjugendring erfreulich – auch wenn es aus seiner Sicht hier noch Luft nach oben gibt: „Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen, beispielsweise wird Demokratiebildung immer wichtiger, wären deutlich mehr Stellen wünschens­wert. Dazu kommt, dass die Arbeit der Jugendverbände sich in einem immer engeren rechtlichen Rahmen bewegt, zuletzt mit den Neuerungen beim Datenschutz. Auch da braucht es hauptamtliche Unterstützung“, gibt Baur zu bedenken.

Gute Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium

Zufrieden ist man auch mit der Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium: „Die Sorgen und Nöte der Praktiker/-innen der Kinder- und Jugendarbeit werden im Ministerium gehört und man sucht gemeinsam nach tragfähigen Lösungen“, lobt Baur den Dialog mit den Verantwortlichen. „Die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift ist eine gute Rechts­grundlage für eine transparente und verlässliche Förderung von Bildungsreferent(inn)en in der Kinder- und Jugendarbeit“, so sein Fazit.

Quelle: Landesjugendring Baden-Württemberg vom 10.07.2018

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