Kinder- und Jugendarbeit

BW erhöht Mittel für außerschulische Jugendbildung

Die Landesregierung erhöht die Mittel für die außerschulische Jugendbildung um jährlich 1,35 Millionen Euro. Das Geld fließt in höhere Fördertagessätze für Seminare und Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die von 9,20 Euro auf 14,20 Euro angehoben werden. Das gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Rande eines Gesprächs mit Jugendverbänden in Stuttgart bekannt.

20.02.2018

„Wir steigern unsere Förderung damit um mehr als 50 Prozent. Ich bin sehr zufrieden, dass es uns gelungen ist, die Mittel dafür bereitzustellen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt hin zu unserem gemeinsamen Ziel, die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit gemeinsam zukunftsfest zu machen“, so der Minister. Das Land greife damit Forderungen der Jugendverbände umfassend auf.

Mit seiner Kampagne „Jugendarbeit ist MehrWert“ hatte der Landesjugendring unter anderem die nun beschlossene Erhöhung der Fördersätze und -quoten für Maßnahmen der Jugendbildung und der Jugenderholung gefordert. Lucha: „Mit unserer Entscheidung zeigen wir, dass wir den Jugendorganisationen im Land ein verlässlicher Partner sind.“

Qualifizierung von Jugendleiterinnnen und Jugendleitern

Mit den zusätzlichen Geldern verstärkt das Land maßgeblich die Unterstützung der freien Träger der außerschulischen Jugendbildung (zum Beispiel Jugendringe und kirchliche Jugendorganisationen) bei der Qualifizierung ihrer Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Diese engagieren sich nach erfolgreicher Qualifikation ehrenamtlich in ihren Jugendorganisationen, zum Beispiel als Betreuer bei Zeltlagern.

Mit der deutlichen Anhebung der Fördertagessätze fördert das Land aber auch Seminare für Jugendliche ab zwölf Jahren zum Beispiel zu sozialen, kulturellen, ökologischen oder politischen Fragestellungen wesentlich stärker als bisher. Die Landesregierung verspricht sich davon eine qualitative und quantitative Verbesserung dieser Angebote.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 19.02.2018

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