Kinder- und Jugendarbeit

BW: 600.000 Euro für Projekte der außerschulischen Jugendbildung

Das Land Baden-Württemberg fördert Projekte der außerschulischen Jugendbildung mit 600.000 Euro. Die Förderschwerpunkte sind Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen, Menschen mit Behinderungen oder zur Integration von Kindern ausländischer Arbeitnehmer. Anträge können bis zum 31. März 2019 gestellt werden.

06.02.2019

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Verantwortung zu übernehmen und dadurch an gesellschaftlichen Entwicklungen teilzuhaben, lernt man nicht ausschließlich in der Schule. Gerade die außerschulische Jugendbildung leistet einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei – ob im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich. Mit unserem Förderaufruf wollen wir die außerschulische Jugendarbeit in Baden-Württemberg deshalb weiter unterstützen.“

Drei Förderschwerpunkte

„Soziale Jugendbildung“

Im Bereich der sozialen Jugendbildung werden Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen, Menschen mit Behinderungen oder zur Integration von Kindern ausländischer Arbeitnehmer gefördert.

„Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen“

Bezuschusst werden außerdem Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in Angebote der Jugendarbeit einbeziehen und zur Integration in die Gesellschaft beitragen. Hierdurch werden die persönlichen Kompetenzen von Jugendlichen gestärkt und Hilfestellungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben gegeben.

„Kooperation Jugendarbeit - Schule“

Der dritte Schwerpunkt zielt darauf, die Kooperation von Schulen und Jugendarbeit zu stärken. Träger der außerschulischen Jugendbildung und sonstige gemeinnützige Träger der Jugendarbeit sowie Schulen in Kooperation mit diesen Trägern erhalten dadurch Zuschüsse für die Durchführung von gemeinsamen Projekten.

Soziale Kompetenzen junger Menschen stärken

„Durch die gezielte Stärkung der außerschulischen Jugendbildung setzen wir die Themen aus unserem Masterplan Jugend vor Ort um“, so Minister Lucha. Als Beispiele nannte er die Förderung der Partizipation von Jugendlichen und die Vermittlung einer Kultur der Vielfalt. „Unser Ziel ist es, Jugendlichen Werte wie Gerechtigkeit, Fairness und Toleranz sowie die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen nahe zu bringen. Auch Projekte zur Armutsbekämpfung und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wollen wir mit unserem aktuellen Förderaufruf anstoßen.“

Zielgruppe und Antragstellung

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 27 Jahren. Antragsberechtigt sind die anerkannten Träger der Jugendbildung beziehungsweise der Jugendhilfe, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie sonstige gemeinnützige Träger und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung.

Die Anträge auf Förderung können ab sofort bis zum 31. März 2019 bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderaufruf „Durchführung praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung“ sind auf den Seiten des Sozialministeriums zu finden.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 01.02.2019

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