Kinder- und Jugendarbeit
Kulturlichter: Bund und Länder zeichnen digitale Bildungsformate mit neuem Preis aus
Kulturstaatsministerin Grütters und die Kulturstiftung der Länder haben einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ die Umsetzung erfolgversprechender Konzepte auf diesem Gebiet zu fördern. Der Preis soll zudem den Austausch und den Wissenstransfer im Bereich kulturelle Vermittlung verstärken. Bewerben können sich Kultureinrichtungen und -akteure, die ein innovatives Bildungsprojekt umsetzen möchten.
10.07.2020
Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch kulturelle Teilhabe fördern
Als Mitinitiatorin erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Coronakrise hat die Digitalisierung im Kulturbereich stark beschleunigt. In den vergangenen Wochen sind viele spannende digitale Kulturformate entstanden, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Bildung und Vermittlung. Wir wollen diesen Pioniergeist mit dem neuen Preis KULTURLICHTER unterstützen. Bund und Länder setzen damit gemeinsam ein Zeichen für kulturelle Bildung und digitale Innovation. Vermittlung, Vernetzung und Verständigung – das sind die Ziele der Digitalisierungsoffensive des Bundes, und genau hier setzt der neue Preis an. Neue Ideen und Konzepte für kulturelle Vermittlung sind gerade jetzt besonders wichtig. Denn gerade in dieser Krise kommt es darauf an, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Kulturelle Teilhabe spielt dabei eine Schlüsselrolle.“
Digitale Kulturerbe- und Kulturvermittlung sichtbar machen
Bayerns Kunstminister und Vorsitzender des Stiftungsrats der Kulturstiftung der Länder Bernd Sibler betonte: „Mit vielfältigen und kreativen Angeboten öffnen uns Kultureinrichtungen auf ganz unterschiedlichen Wegen und Kanälen die Tür zu Kunst und Kultur. Gerade die digitale Kulturvermittlung hat aufgrund der Corona-Pandemie noch stärker an Bedeutung gewonnen. Mit diesem Wettbewerb wollen wir sichtbar machen, was alles möglich ist! Ich möchte die Kulturschaffenden ermuntern, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen, damit ihr Projekt auch andernorts als ‚Kulturlicht‘ erstrahlen kann! Kunst und Kultur sind das, was uns zum Menschen macht – deswegen ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass jeder daran teilhaben kann.“
Dazu Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Seit vielen Jahren ist kulturelle Bildung ein Arbeitsfeld der Kulturstiftung der Länder. Kulturelle Bildung befähigt zu künstlerischem Ausdruck und zur Teilhabe an der Auseinandersetzung über Kunst, Kultur und Gesellschaft. Gute Konzepte der kulturellen Bildung im digitalen Bereich können – besonders in Zeiten der Corona-Pandemie – Menschen erreichen, die bislang keinen Zugang zu Kulturangeboten haben. Deshalb ist es mir ein persönliches Anliegen, mit dem Preis KULTURLICHTER gelungene Beispiele der digitalen Kulturerbe- und Kulturvermittlung sichtbar zu machen und die digitale Transformation, die Vernetzung und die gemeinsame Arbeit von Kultur- und Bildungseinrichtungen zu fördern.“
Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese beiden Auszeichnungen sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis. Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.
Die Bewerbungsphase beginnt am 3. August 2020. Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, werden die Preise am 21. Januar 2021 in Bayern, das aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder hat, verleihen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb finden sich unter www.kulturlichter-preis.de.
Quelle: Kulturstiftung der Länder vom 09.07.2020
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