Jugendpolitik

Berlin: Zwischenbericht zum geplanten Jugendfördergesetz

Das Abgeordnetenhaus hat den Berliner Senat im Juni 2017 aufgefordert, ein Jugendfördergesetz auf den Weg zu bringen, das verbindliche Standards für die Kinder- und Jugendarbeit festlegt und Grundlagen für eine bedarfsgerechte Finanzierung definiert. Der Senat hat dazu in seiner Sitzung am 30. Januar einen Zwischenbericht der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, beschlossen.

07.02.2018

Aus der Sitzung des Berliner Senats am 30. Januar 2018:

Senatorin Scheeres: „Beim Jugendfördergesetz sind wir auf einem guten Weg. Wir haben eine Projektstruktur für den notwendigen fachlichen Austausch geschaffen. Bis Mitte 2018 sollen die konzeptionellen Grundlagen für das neue Gesetz vorliegen. Mit dem Jugendfördergesetz wollen wir eine verlässliche Finanzierung der Jugendarbeit sicherstellen.“

Qualitative Standards für die unterschiedlichen Angebotsformen der Jugendarbeit

Im Juni 2017 hat die Lenkungsgruppe der Projektstruktur ihre Arbeit aufgenommen. Dieser Lenkungsgruppe sowie den einzelnen Arbeitsgruppen gehören Fachleute verschiedener Behörden und von verschiedenen Jugendverbänden an. Ziel ist zunächst, die konzeptionellen Vorarbeiten für das Jugendfördergesetz mit einer Rechtsverordnung zu erarbeiten. Diese Grundlagen beinhalten qualitative und quantitative Standards für die unterschiedlichen Angebotsformen der Jugendarbeit. Diese Angebotsformen sind: Offene Kinder- und Jugendarbeit, Fahrten, Reisen inklusive internationaler Begegnungen, Beteiligungsprojekte sowie mobile und gruppenbezogene Jugendarbeit. In einem parallelen Prozess werden mit dem Ziel der Verbesserung der gesamtstädtischen Fachsteuerung strukturelle und verfahrensbezogene Vorgaben für Jugendförderpläne auf Landes- und Bezirksebene konzipiert.

Die Lenkungsgruppe der Projektstruktur wird durch die Staatssekretärin für Jugend und Familie, Sigrid Klebba, geleitet. In dem Gremium sind weiterhin vertreten: die Senatsverwaltung für Finanzen, der Rat der Bürgermeister, für Jugend zuständige Bezirksstadträte und Bezirksstadträtinnen, der Landesjugendhilfeausschuss Berlin (LJHA), der Landesjugendring Berlin e.V. (LJR) und die Liga der Wohlfahrtsverbände (LIGA). Zusätzlich wirken in Arbeitsgruppen Leiter und Leiterinnen der Verwaltung der Berliner Jugendämter und bezirkliche Fachexperten und Fachexpertinnen für Jugendförderung mit.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familievom 30.01.2018

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