Kinder- und Jugendarbeit

BaWü: Bildungsnavigator weist den Weg durch die Bildungslandschaft

„Finde deinen Weg“ – unter diesem Motto steht der neue Bildungsnavigator. Ob als Smartphone-App oder als klassische Webseite – der Bildungsnavigator gibt Orientierung in der Vielfalt der Bildungswege und Berufsabschlüsse in Baden-Württemberg.

07.04.2014

Von der Werkrealschule zum Meister? Nach einer Berufsausbildung auf die Hochschule? Wie das geht, zeigt der neue Bildungsnavigator. Das Prinzip ist einfach: Die Nutzer können in eine Suchmaske ihren Schulabschluss oder ein bestimmtes Berufsziel eingeben. Die App stellt auf dieser Grundlage zusammen, welche Berufsoptionen offen stehen oder auf welchem Bildungsweg ein konkretes Ziel erreicht werden kann. Bei der Suche werden alle Schularten und rund 400 Bildungswege im Land berücksichtigt. Die Umkreissuche beschränkt die Ergebnisse auf Orte in der Nähe.

Der Bildungsnavigator zeigt außerdem wie Bildungskarrieren aussehen können. Etwa die von Christian Remke. Nach der Mittleren Reife an einer Werkrealschule hat Christian eine duale Berufsausbildung zum Elektroniker gemacht und dann zwei Jahre in dem Beruf gearbeitet. Danach besucht er die Fachschule, um seinen Meister zu machen und den elterlichen Betrieb übernehmen zu können. Tim Schulz hat die Schule ohne Abschluss verlassen. Jetzt macht er eine Ausbildung zum Zimmerer. Den Weg in die Ausbildung ist Tim über ein „Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf” gegangen. Dort konnte er seinen Hauptschulabschluss nachholen. Und auch nach der Ausbildung stehen ihm noch viele Wege offen.

Der Bildungsnavigator zeigt noch weitere beispielhafte Bildungswege. Etwa den von Halif Halici, die nach einem Realschulabschluss nun die Fachhochschulreife anstrebt oder von Markus Hopf, der einst die Schule mit einem Hauptschulabschluss verlassen hat und heute Ingenieur ist.

Den Bildungsnavigator gibt es als Webseite oder als App für Android-Geräte, zudem demnächst auch als App für Apple-Geräte.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 03.04.2014

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