Kinder- und Jugendarbeit

Appell zum Weltkindertag 2012: Junge Flüchtlinge an Politik und Gesellschaft beteiligen

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert die Landesregierung auf, Flüchtlingskindern „altersgerechte Freizeitbeschäftigungen und Erholungsmaßnahmen“ zu gewährleisten und den „Zugang zur Bildung“ zu ermöglichen sowie unbegleitete Minderjährige in Einrichtungen unterzubringen, „die personell und materiell ihre altersgemäßen Bedürfnisse berücksichtigen“.

20.09.2012

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012. Demnach sind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum – und das bereits seit 1993. Die Forderung der NRW-Landesregierung an die Bundesregierung, dieses Bundesgesetz ganz abzuschaffen und einen verbindlichen Rechtsanspruch von Asylbewerbern auf Leistungen nach den Sozialgesetzen (SGB VIII) einzurichten, unterstützt die Aktionsgemeinschaft daher voll und ganz.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2012 fordert die Aktionsgemeinschaft die neue nordrhein-westfälische Landesregierung auf, schnellstmöglich ihre Koalitionsversprechen umzusetzen, Flüchtlingskindern „altersgerechte Freizeitbeschäftigungen und Erholungsmaßnahmen“ (Zeile 5185 f.) zu gewährleisten und den „Zugang zur Bildung“ (Zeile 5186 f.) zu ermöglichen sowie unbegleitete Minderjährige in Einrichtungen unterzubringen, „die personell und materiell ihre altersgemäßen Bedürfnisse berücksichtigen“ (Zeile 5188 f.).

Noch immer leben in Nordrhein-Westfalen viele Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Kriegen, Diktaturen, Terror und Verfolgung aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Viele von ihnen leben ohne ihre Eltern und Familien bei uns. Ihnen müssen im Sinne der Chancengleichheit, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist, dieselben Rechte zukommen wie allen Kindern und Jugendlichen. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW appelliert daher weiterhin an Bund, Länder und Kommunen, die asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Grundlagen zu überprüfen und an die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen.

Junge Flüchtlinge haben nun auch in NRW eine eigene Stimme, sodass jetzt auch mit ihnen anstatt lediglich über sie gesprochen werden kann. In Bochum gründete sich am 7. Juli 2012 die Initiativgruppe „Jugend ohne Grenzen NRW“ (JoG), die bereits auf Bundesebene agiert. Wir appellieren an die Landesregierung, diese Repräsentanz an der weiteren Jugend- und Integrationspolitik des Landes zu beteiligen.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW vom 20.09.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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