Kinder- und Jugendarbeit
Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge: Das Recht auf Freizeit und Erholung gilt auch für Flüchtlingskinder
Auch Flüchtlingskinder sollen unbeschwerte Ferienerlebnisse durch die Beteiligung an Ferienfreizeiten genießen, fordert die Aktionsgemeinschaft Junger Flüchtlinge.
20.04.2012
Spiel, Spaß, Sport, sich erholen, nette Leute kennenlernen, Freundschaften schließen und neue Länder entdecken - für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten selbstverständlich. Junge Flüchtlinge können diese Erfahrungen nach Ansicht der Aktionsgemeinschaft jedoch oft nicht machen.
Für sie gelten nach wie vor besondere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, die ihnen die Teilnahme an Freizeiten erschweren.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention soll beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Nach Artikel 31 der Konvention sind die Vertragsstaaten der UN aufgefordert, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.
Seit Ende 2010 ist in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Residenzpflicht“ aufgehoben. Flüchtlingskinder können sich nun zumindest im gesamten Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erlaubnisfrei aufhalten. Die Einschränkungen gelten jedoch weiterhin für Reisen in andere Bundesländer und ins Ausland.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet daher erneut alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.
Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich jedes Jahr wieder dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Das betrachtet die Aktionsgemeinschaft als eine wichtige Unterstützung.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge dankt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden, die ihre Spielräume nutzen, um Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen und das Engagement der Träger unterstützen.
Quelle: Aktionsgemeinschaft Junger Flüchtlinge
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