Kinder- und Jugendarbeit

AGJ fordert EU-Haushalt mit eigenständigem Jugendprogramm

Bis zum Jahr 2013 stehen für das EU-Förderprogramm „JUGEND IN AKTION“ insgesamt 886 Millionen Euro bereit, von denen Jugendliche in 33 Ländern profitieren können.

15.04.2011

Seite 1 des PositionspapiersRund 14 Mio. Euro und damit ca. 10 % des dezentralen Gesamtbudgets von JUGEND IN AKTION werden jährlich von Organisationen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland verwendet. Damit werden rund 800 multilaterale Jugendbegegnungen, europäische Freiwilligendienste, Jugenddemokratieprojekte, Vernetzungstreffen mit insgesamt ca. 11.000 Jugendlichen sowie Fort- und Weiterbildungen mit ca. 2.000 Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Derzeit finden im Rahmen der Haushaltsplanungen auf europäischer Ebene fundamentale Weichenstellungen für die Zukunft der europäischen Förderprogramme nach 2014 statt. In diesem Zuge steht die Zukunft des EU-Jugendprogramms zur Disposition.

Das EU-Förderprogramm „JUGEND IN AKTION“ zielt darauf ab, jungen Europäerinnen und Europäern die Idee einer europäischen Bürgerschaft zu vermitteln und sie zu Solidarität und Toleranz anzuregen. Es soll die Mobilität junger Menschen innerhalb der Grenzen Europas und darüber hinaus fördern, non-formale Lerngelegenheiten schaffen, den interkulturellen Dialog befördern und letztlich zur gesellschaftlichen Teilhabe aller jungen Menschen unabhängig von ihrem Bildungshintergrund sowie ihrer sozialen und kulturellen Herkunft beitragen.

EU-Haushaltsplanungen

Der Haushalt der Europäischen Union ist in einen Mehrjährigen Finanziellen Rahmen (MFR) eingebunden (derzeit 2007-2013), den das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat als Repräsentanz der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten interinstitutionell vereinbaren. Im Hinblick auf den MFR 2014-2020 finden derzeit entscheidende Meinungsbildungsprozesse auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten statt. Mitte 2011 wird die Kommission von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und einen ersten Vorschlag vorlegen. In diesen Vorschlag fließen die mit dem Haushalt zu bewältigenden politischen Prioritäten der EU und somit auch grundsätzliche Überlegungen der Kommission zu den Förderprogrammen ab 2014 ein. Weitere grundlegende Abstimmungen finden zurzeit innerhalb der Regierungen der Mitgliedstaaten und im zuständigen Sonderausschuss des Europäischen Parlaments statt.

Europa 2020 - Engführung der europäischen Jugendpolitik auf "Employability"

Im Hinblick auf die zukünftige Förderung im Jugendbereich zeichnet sich aktuell innerhalb der Kommission eine starke Meinungstendenz gegen die Eigenständigkeit eines EU-Jugendprogramms ab. Hintergrund ist die angestrebte Orientierung aller Maßnahmen der EU an der Wachstums- und Wirtschaftsstrategie „Europa 2020“ und damit eine Ausrichtung an darin enthaltenen Leitinitiativen und wirtschafts-, bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Kernzielen. Somit scheint der Kommission eine Überführung ausgewählter Elemente des Jugendprogramms in ein „integriertes Bildungsprogramm“ sinnvoll, welches sich wiederum an der Leitinitiative „Youth on the Move“ ausrichtet. Zentrale Zielsetzungen von „Youth on the Move“ sind die Senkung der Schulabbrecherquote, die Erhöhung des Anteils der höheren Schulabschlüsse und die Reduzierung von Arbeitslosigkeit. 

AGJ kritisiert "fachpolitisch inakzeptable" Verlegung des EU-Jugendprogramms in ein „integriertes Bildungsprogramm“

Im Rahmen ihrer Positionierung vom 06./07. April 2011 spricht sich die AGJ für ein eigenständiges EU-Jugendprogramm im Rahmen des Mehrjährigen Finanziellen Rahmens 2014-2020 aus. Herausgestellt werden unerlässliche Beiträge eines solchen Programms für die Erfüllung vertraglicher Aufgaben der EU, für die Beförderung einer jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa, für die Gewährleistung von Chancen und Teilhabe für alle jungen Menschen sowie für non-formales Lernen und sozialen Zusammenhalt. Darüber hinaus argumentiert die AGJ mit der enormen Vielfalt und Reichweite eines Programms, dessen Kürzung oder gar Auflösung nicht zuletzt zu einem Glaubwürdigkeitsverlust des politischen Handelns der EU bei ihrer zentralen Zielgruppe Jugend führen könne.


Ergänzende Informationen zu diesem Thema: Position der Bundesregierung zu einem künftigen EU-Jugendprogramm ab 2014

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