Kinder- und Jugendarbeit

aej gibt als erster Jugendverband umfassende Hilfestellungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Als erster Jugendverband hat nun die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) eine umfassende Arbeitshilfe mit Hinweisen und Empfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes in der Kinder- und Jugendarbeit herausgegeben.

05.03.2012

Ziel des Gesetzes ist es, dass Kinder- und Jugendliche besser vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden. Auch die Kinder- und Jugendarbeit ist aufgefordert, hieran mitzuwirken, etwa
 
- bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen
- durch verbindliche Qualitätsentwicklungen
- durch die Überprüfung der Eignung von Fachkräften (Führungszeugnisse)
- durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Jugendämtern.
 
Dies ist eine erhebliche Herausforderung an die Praxis evangelischer Kinder- und Jugendarbeit. Dr. Tim Gelhaar, aej-Vorstandsmitglied und einer der Autoren der Arbeitshilfe meint dazu: „Vor allem Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit kommt in der Umsetzung des Gesetzes eine Schlüsselrolle zu. Daher geben wir zunächst den Hauptberuflichen mit der Arbeitshilfe konkrete Hilfestellungen.“
 
Ein für die Jugendverbände besonders kritischer Punkt ist die Frage, ob Ehrenamtliche Führungszeugnisse vorlegen müssen. Arbeitshilfe-Autor Florian Dallmann sieht dies kritisch: „Es gibt wirksamere Präventionsmittel als Führungszeugnisse. Die müssen zuerst ausgeschöpft werden.“ Er hofft daher, dass die Jugendämter, die hierzu Vereinbarungen mit den Jugendverbänden abschließen müssen, zunächst auf die Implementierung von Präventionskonzepten setzen und vor allem junge Ehrenamtliche von bürokratischen und aussagelosen Maßnahmen wie der Vorlage von Führungszeugnissen verschont bleiben.
 
Von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist die Entwicklung verbindlicher Umsetzungsempfehlungen durch die kommunalen Spitzenverbände und die Landesjugendämter. Die Arbeitshilfe versteht sich auch als ein erster Diskussionsbeitrag zu der Erarbeitung dieser Empfehlungen. Die beiden Autoren Dallmann und Gelhaar hoffen hier auf praxisnahe Regelungen: „Kindesschutz und Prävention sind kein bürokratischer Akt. Sie müssen als Haltung gelebt werden. Mit der Arbeitshilfe zeigen wir, wie Prävention gelebt werden kann. Wir hoffen, dass die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes die Initiativen in den Jugendverbänden beflügelt und nicht durch Bürokratisierung und Verregelung auf den bloßen Verwaltungsakt reduziert wird.“
 
Die Arbeitshilfe kann bei der aej-Geschäftsstelle zu einem Einzelpreis von € 9,50 zuzüglich Portokosten bestellt werden.

Bestelladresse: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej), Otto-Brenner-Str. 9, 30159 Hannover, E-Mail: <link mail window for sending>bestellung@aej-online.de.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej)

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