Kinder- und Jugendarbeit

2. Förderrunde des Jugend-Demokratiefonds Berlin 2017 gestartet

Neben dem Jugend-Demokratiefonds Berlin, der Projekte für ein demokratischeres Miteinander mit bis zu 15.000 Euro fördert, schreibt das Landesprogramm "STARK gemacht! - Jugend nimmt Einfluss" ebenso Fördermittel in der Berliner Jugendjury und den bezirklichen Jugendjurys aus.

04.04.2017

Das Internet-Portal www.stark-gemacht.de bietet zahlreiche Informationen zum Thema Beteiligung, zu Möglichkeiten und Struktur des Landesprogramms  "STARK gemacht! - Jugend nimmt Einfluss". Interessierte erfahren, was wie gefördert und unterstützt werden kann.

Förderungen durch den Jugend-Demokratiefonds Berlin

 Förderbereich 1

  • Für: Jugendinitiativen, freie Träger der Jugendarbeit und der Schule angegliederte Einrichtungen wie Fördervereine, wenn Ihr unterrichtsexterne Projekte durchführen wollt
  • bis zu 15.000 Euro
  • Antragsfrist: 28. April
  • Antragstellung: über das Online-Formular auf www.antrag-jfsb.de

Berliner Jugendjury:

  • Für: Berliner Jugendliche und Jugendintitiativen im Alter von 12 bis 21 Jahren. Vereine, Schulen oder andere Organisationen sind ausgeschlossen.
  • bis zu 1.500 Euro
  • Antragsfrist: 2. Mai
  • Antragstellung: über das Online-Formular auf stark-gemacht.de

Bezirkliche Jugendjurys

  • Für: Jugendliche und Jugendinitiativen, in der Regel zwischen 12 und 21 Jahren, die im eigenen Bezirk bzw. Kiez aktiv werden wollen
  • bis zu 1.000 Euro, abhängig vom jeweiligen Bezirk
  • Antragsfrist und Anstragstellung sind unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Bezirk, weitere Informationen hierzu

Aktuelle Ausschreibungen gibt es in:

  • Friedrichshain-Kreuzberg (Frist: 3. April)
  • Pankow (Frist: 12. April)
  • Spandau (Frist: 22. April)
  • Neukölln (Frist: 24. April)
  • Marzahn-Hellersdorf (Frist: 25. April)
  • Tempelhof-Schöneberg (Frist: 29. Mai)

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Berlin

Quelle: STARK gemacht! - Jugend-Demokratiefonds Berlin / Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin vom 29.03.2017

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