Sonstige

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

KMK

Strukturebene: Bund

Für die Aufgaben der Kultusministerkonferenz ist von Bedeutung, dass die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 im Wesentlichen bei den Ländern liegen (sog. Kulturhoheit der Länder). Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen".

 

Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.

 

Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben:

 

- die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren,

- auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,

- die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu befördern.

 

Die erforderliche Koordination erfolgt in der Regel durch Empfehlungen, Vereinbarungen bzw. Staatsabkommen. Im Sinne von mehr Toleranz und Vielfalt im Bildungswesen soll auf Detailregelungen verzichtet werden. Das gemeinsam vereinbarte Niveau muss Experimente und Innovationen zulassen.

 

Bei der Vertretung der gemeinsamen Interessen der Länder ist die Kultusministerkonferenz ein wichtiges Instrument für die Vertretung gegenüber dem Bund und der Europäischen Union sowie für die gemeinsame Darstellung der Länder bei Angelegenheiten der Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Öffentlichkeit. Sie nimmt damit die sich aus dem Kulturföderalismus ergebende gemeinsame Verantwortung der Länder wahr. Zudem begreift sie sich als Forum kritischer Diskussion.

 

Die Kultusministerkonferenz ist zugleich auch ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund, insbesondere beim notwendigen Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in der auswärtigen Kulturpolitik sowie der internationalen und europäischen Zusammenarbeit im Bildungswesen und in kulturellen Angelegenheiten, denn der Zuständigkeit des Bundes für die auswärtigen Beziehungen steht innerstaatlich die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für Bildung und Kultur gegenüber. Ähnliches gilt für die berufliche Bildung: die Regelung der Ausbildung in den Betrieben ist Sache des Bundes, während die Berufsbildung in den Schulen in die Kompetenz der Länder fällt. Die hier notwendige Abstimmung erfolgt auch im Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und Kultusministerkonferenz.

Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.

Adresse

Lennéstraße 6
53113 Bonn

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