Jugendamt
Sächsisches Landesjugendamt
Das Landesjugendamt ist Partner der Jugendämter und freien Träger in Sachsen. Wir unterstützen und begleiten die öffentliche und freie Jugendhilfe durch Beratung, Förderung, Fortbildung, Modellvorhaben sowie kindeswohlgerechte Umsetzung der Aufsichtsfunktion im Bereich von Jugendhilfeeinrichtungen.
Traditionell ist das Landesjugendamt – wie auch die örtlichen Jugendämter – eine „zweigliedrige Behörde“.
Sie besteht aus der Verwaltung des Landesjugendamtes und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte der überörtlichen Jugendhilfe aus. Der Ausschuss befasst sich mit grundlegenden Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Aufgaben der Förderung werden durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) wahrgenommen(http://www.lwvsachsen.de/).
Weitere Themen
Hilfen zur Erziehung Kindertagesbetreuung Förderung der Erziehung in der Familie Kinder- und Jugendschutz Jugendsozialarbeit Kinder- und JugendarbeitSchlagworte
Beratung Vormundschaftsgericht Landesrechtsvorbehalt Betreute Wohnform Tätigkeitsuntersagung Meldepflicht Örtliche Prüfung Betriebserlaubnis Vollzeitpflege Kindertagespflege Kinderschutz Inobhutnahme Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe Hilfe für junge Volljährige Unterhalt Mitwirkung Eingliederungshilfe Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Heimerziehung Tagesgruppe Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehungsbeistand Soziale Gruppenarbeit Hilfen zur Erziehung Selbstorganisierte Förderung von Kindern U3-Ausbau Rechtsanspruch Kindertagesstätte Schulpflicht Nothilfe Gemeinsame Wohnform für Eltern und Kinder Zuständigkeit Anspruchsüberleitung