Verband / Interessenvertretung

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.

NC

Strukturebene: Bund

In der National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) haben sich derzeit rund 90 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-KRK bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen. Schirmherr ist der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Dr. h.c. Wolfgang Thierse.

Die Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) wurde am 20.11.1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Sie ist das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt und in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren festlegt. Sie wurde inzwischen nahezu universell ratifiziert und ist deshalb das Menschenrechtsinstrument mit der höchsten Akzeptanz durch die internationale Staatengemeinschaft.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (www.agj.de) als Rechtsträger der National Coalition richtete im März 1996 eine Koordinierungsstelle ein. Derzeit wird diese aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. Bei der Koordinierungsstelle sind auf Anfrage umfangreiche Informationen über den nationalen und internationalen Umsetzungsprozess erhältlich.

Die Verantwortung, geeignete Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen zu schaffen, trägt in erster Linie die Politik. Die Konvention wird sich aber nur dann in die Lebenswirklichkeit umsetzen lassen, wenn ein umfassender gesellschaftlicher Dialog stattfindet, in dem Ziele festgelegt, konkrete Handlungsschritte aufgezeigt und deren Umsetzung überwacht und angemahnt wird.

Die NC setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse aller jungen Menschen bis 18 Jahre ein, bezogen auf die für Deutschland umzusetzenden Vorgaben aus der UN- Kinderrechtskonvention.

Zu ihren wichtigsten Zielen und Aufgaben gehören:

  • die nach Art. 44 KRK erforderliche Berichterstattung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem UN-Ausschuss kritisch zu begleiten sowie die Auseinandersetzung mit der Berichterstattung auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene zu fördern,
  • in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einen breiten fachlichen Dialog über die Verwirklichung der UN-KRK zu organisieren,
  • Fomen der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Diskussion um die Umsetzung der UN-KRK zu unterstützen,
  • den internationalen Austausch über die Verwirklichung der UN-KRK für Organisationen in der Bundesrepublik zu fördern und den Kontakt mit der "International Coalition" nicht-staatlicher Organisationen in Genf zu pflegen.

Die NC hat für den Zeitraum 1999 bis 2009 zehn Handlungsfelder definiert, in denen sie für Deutschland dringenden Handlungsbedarf feststellt. Diese sind: Kinderrechte verfassungsrechtlich verankern; Vorrang des Kindeswohls durchsetzen; Beteiligungsrechte von Kindern sichern; kinderfreundliche Lebensbedingungen herstellen; materielle, gesundheitliche und soziale Existenzsicherung gewährleisten; Diskriminierung von Kindern ohne deutschen Pass beseitigen; Gewalt und Vernachlässigung verhindern; Kinder mit Behinderungen fördern; Kinder bei Freiheitsentzug schützen; Achtung des Kindes.

Um den Diskussionsprozess zu fördern und Positionen zu erarbeiten führt die NC in regelmäßigen Abständen Offene Foren, KinderrechteTage und Kinderkoalitionsgespräche durch.

Adresse

Mühlendamm 3
10178 Berlin

Kontakt

E-Mail Adresse: info@netzwerk-kinderrechte.de

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