Jugendamt
Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt
LVR
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist der Verband, der rheinischen Städte und Kreise der die kommunale Selbstverwaltung der kreisfreien Städte und Kreise in bestimmten Bereichen übernimmt. In diese Bereiche fallen solche Aufgaben, die über die Grenzen der Gemeinden, Städte und Kreise hinaus gehen. So etwa Aufgaben in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-, Jugend- und Sozialwesen.
Angesiedelt beim LVR ist auch das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt Rheinland ist der überörtliche Träger der Jugendhilfe im Rheinland. Als Partner der 89 rheinischen Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe berät und fördert das Landesjugendamt und regt neue Modelle an.
Soziales, Jugend, Gesundheit, Schulen, Kultur und Verwaltung
Die Arbeitsschwerpunkte sind: Aufsicht über Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendheime, Beratung der Jugendämter und freien Träger, Bewilligung von Fördergeldern des Landes NRW und ein großes Angebot an Fortbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe.
Das Landesjugendamt Rheinland unterhält mit dem Rheinischen Wohngruppenverbund auch eigene Einrichtungen an fünf Standorten.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Kindertagesbetreuung Hilfen zur ErziehungSchlagworte
Zuständigkeit Anspruchsüberleitung Landesrechtsvorbehalt Beratung Gemeinsame Wohnform für Eltern und Kinder Nothilfe Schulpflicht Kindertagespflege Kindertagesstätte Rechtsanspruch U3-Ausbau Selbstorganisierte Förderung von Kindern Hilfen zur Erziehung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand Sozialpädagogische Familienhilfe Tagesgruppe Heimerziehung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe Mitwirkung Unterhalt Hilfe für junge Volljährige Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe Inobhutnahme Kinderschutz Vollzeitpflege Betriebserlaubnis Örtliche Prüfung Meldepflicht Tätigkeitsuntersagung Betreute Wohnform Vormundschaftsgericht