Landesinstitut

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

LfM

Privates Radio und privates Fernsehen unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Programmanforderungen, deren Umsetzung die Landesmedienanstalten überwachen.

 

In Nordrhein-Westfalen heißt die Landesmedienanstalt "Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)". Sie wurde auf der Grundlage des "Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen" (LRG NW) vom 23. Januar 1987 im Jahre 1987 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Am 31. Juli 2002 trat das neue Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG) in Kraft, das u.a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt nunmehr die Bezeichnung "Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)".

 

Ihre Aufgaben umfassen neben der Zulassung und der Aufsicht über private Veranstalter auch Forschungstätigkeiten. Konkret soll sie u. a. die Medienentwicklung durch Forschung begleiten. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Förderung der Medienkompetenz. 

Adresse

Zollhof 2
40221 Düsseldorf

Kontakt

Telefon: 0211 - 77 00 7- 0
E-Mail Adresse: info@lfm-nrw.de

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