Jugendamt Wülfrath
Kurzname: JA Wülfrath
Art der Institution: Jugendamt
Strukturebene: Nordrhein-Westfalen
Handlungsfeld:
- Andere Aufgaben
- Hilfen zur Erziehung
- Kindertagesbetreuung
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Kinder- und Jugendschutz
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung und Arbeitsschwerpunkte:
Das Jugendamt ist eine kommunale Einrichtung, die aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung besteht, die die laufenden Geschäfte führt. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bietet das Jugendamt Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.
Schlagworte:
Beratung, Vormundschaftsgericht, Landesrechtsvorbehalt, Betreute Wohnform, Tätigkeitsuntersagung, Meldepflicht, Örtliche Prüfung, Betriebserlaubnis, Vollzeitpflege, Kindertagespflege, Kinderschutz, Inobhutnahme, Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe für junge Volljährige, Unterhalt, Mitwirkung, Eingliederungshilfe, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Heimerziehung, Tagesgruppe, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Soziale Gruppenarbeit, Hilfen zur Erziehung, Selbstorganisierte Förderung von Kindern, U3-Ausbau, Rechtsanspruch, Kindertagesstätte, Schulpflicht, Nothilfe, Gemeinsame Wohnform für Eltern und Kinder, Zuständigkeit, Anspruchsüberleitung
Adresse/Kontakt:
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Postfach: 14 80
Postfach-PLZ: 42481
Telefon: 02058 18-0
Telefax: 02058-18-328
E-Mail: jugendamt@ stadt.wuelfrath.de
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Internetadresse: www.wuelfrath.de