Verband / Interessenvertretung

Deutscher Städtetag

DST

Strukturebene: Bund

Im Deutschen Städtetag haben sich über 5.800 Städte der Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt 51 Millionen Einwohner(inne)n freiwillig zusammengeschlossen. Dem Deutschen Städtetag gehören die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, alle kreisfreien Städte und viele kreisangehörige Städte an. Sie sind teils unmittelbare, teils - über die Städteverbände in den Bundesländern - mittelbare Mitglieder dieses kommunalen Spitzenverbandes. Hinzu kommen neun Regional- und Fachverbände als außerordentliche Mitglieder.

 

Der Deutsche Städtetag wurde 1905 gegründet und nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bereits 1945 wiedergegründet. Er setzt sich dafür ein, dass die in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantierte kommunale Selbstverwaltung in der Arbeit des Bundes, der Länder und der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt wird. Seine Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes ist durch die Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesministerien garantiert. Auf diesem Wege werden die städtischen Interessen berücksichtigt. Der Deutsche Städtetag trägt so zu einer praxisgerechten und bürgernahen Verwaltung bei.

 

Der Deutsche Städtetag nimmt drei Aufgaben wahr: die aktive Vertretung der Interessen seiner Mitgliedstädte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und zahlreichen Organisationen und Verbänden; die Beratung und Information seiner Mitgliedsstädte über alle kommunal bedeutsamen Entwicklungen und die Herstellung und Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen seinen Mitgliedstädten in zahlreichen Gremien.

 

Der Deutsche Städtetag vermittelt den Mitgliedsstädten zur Bewältigung ihrer Aufgaben neue Erkenntnisse und praktische Lösungen. Seine Arbeit wird zum einen durch die aktuellen kommunalpolitischen Probleme bestimmt, sie richtet sich zudem auch auf die längerfristigen Entwicklungen. Dabei gründen sich die Aktivitäten des Deutschen Städtetages überwiegend auf zahlreiche Anfragen und Anregungen seiner Mitgliedsstädte und der mit ihm zusammenarbeitenden kommunalen Spitzen- und Fachverbände.

 

Darüber hinaus vertritt der Deutsche Städtetag die Interessen seiner Mitgliedstädte in den Gesetzgebungsverfahren durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Unterbreitung von Vorschlägen.

 

Das Fachdezernat 4 ist für Jugend, Gesundheit und Soziales zuständig. Jugendfragen werden im Fachausschuss für Soziales, Jugend und Familie erörtert.
aktive Vertretung der Interessen seiner Mitgliedstädte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und zahlreichen Organisationen und Verbänden; die Beratung und Information seiner Mitgliedsstädte über alle kommunal bedeutsamen Entwicklungen und die Herstellung und Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen seinen Mitgliedstädten in zahlreichen Gremien

Adresse

Lindenallee 13-17
50968 Köln

Kontakt

Telefon: 0221 3771-0
E-Mail Adresse: post@staedtetag.de

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