Verband / Interessenvertretung

Deutscher Städte- und Gemeindebund

DStGB

Strukturebene: Bund

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund – 1977 durch den Zusammenschluss des Städtebundes (gegründet 1946) und des Gemeindetages (gegründet 1950) entstanden – ist die Repräsentanz der kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Städte und Gemeinden in Deutschland. Seine Mitgliedsverbände repräsentieren über 13.000 Städte und Gemeinden Deutschlands mit ca. 43 Millionen Einwohnern.

 

Zu den Aufgaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gehören die Vertretung politischer Standpunkte der gewählten Organe kreisangehöriger Städte und Gemeinden gegenüber den Organen des Bundes und der Öffentlichkeit, die Vertretung der allgemeinen Belange und Erfahrungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend den eingeräumten Mitspracherechten bei Bundesregierung und Deutschem Bundestag, der Erfahrungsaustausch unter kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Beratung seiner Mitglieder in allen kommunalpolitischen Angelegenheiten, die Information seiner Mitglieder sowie die Trägerschaft und Mitträgerschaft von Institutionen, die gemeinsamen kommunalen Interessen dienen.

 

Den Erfahrungsaustausch unter kreisangehörigen Städten und Gemeinden gewährleistet der Deutsche Städte- und Gemeindebund über seine Mitgliedsverbände, seine Fachausschüsse und Arbeitskreise. Die jugendrelevanten Aufgaben werden vom Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit wahrgenommen.

 

Der Verband ist privatrechtlich organisiert; er arbeitet unabhängig von staatlichen Zuschüssen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Vertretung der deutschen Städte und Gemeinden

Adresse

Marienstr. 6
12207 Berlin

Kontakt

Telefon: 030 77307-0
E-Mail Adresse: dstgb@dstgb.de

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