Internationale Einrichtung

Deutsch-Französisches Jugendwerk/Office franco-allemand pour la jeunesse - Deutsches Büro

DFJW

Strukturebene: Europäische Union

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), die einzige Institution, deren Gründung der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 vorsah, wurde im Juli 1963 durch ein von den Außenministern unterzeichnetes Abkommen errichtet. Das DFJW erhielt als binationale Institution den Auftrag, Begegnung und Zusammenarbeit der Jugend beider Länder in großem Umfang anzuregen und zu fördern. Geleitet wird das DFJW von seinem Kuratorium, in dem die für Jugendfragen zuständigen Minister beider Länder den Vorsitz haben.

 

Die Tätigkeit des DFJW erstreckt sich auf alle Bereiche, die die Jugend betreffen, beispielsweise Schule, Universität, Beruf, Kultur, Städtepartnerschaften, Jugend- und Sportverbände. Die Formen des Austauschs sind vielfältig und reichen von Gruppenbegegnungen bis zu Studien- und Arbeitsaufenthalten und Individualprogrammen im anderen Land. Die Arbeit des DFJW umfasst auch die außerschulische Sprachförderung, unterstützende Maßnahmen, pädagogische Ausbildung und Forschung sowie Informationen über den Austausch und Länderkunde. Jugendliche aus einem dritten Land können auch an seinen Programmen teilnehmen.

 

Das DFJW organisiert in der Regel die Programme nicht selbst, sondern hilft seinen Partnern mit finanzieller Förderung und inhaltlicher Unterstützung bei der Durchführung ihrer Programme. Partner können alle freien und öffentlichen Einrichtungen sein, die sich auf den Gebieten der Bildung, der Erziehung und Information an die Jugend wenden.

 

Der politische Wille, der 1963 zur Gründung des DFJW geführt hat, führte auch zu einer Vermehrung der deutsch-französischen Städtepartnerschaften und zu einer Vielzahl von Partnerschaften allgemein- und berufsbildender Schulen.

 


deutsch-französische Jugendarbeit

Adresse

Molkenmarkt 1
10179 Berlin

Kontakt

Telefon: 030 288757-0
E-Mail Adresse: info@dfjw.org

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