Sonstige
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
BPjM
Strukturebene: Bund
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (früher: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) ist eine selbständige Bundesoberbehörde. Sie ist dem BMFSFJ zugeordnet. Die Mitglieder der Bundesprüfstelle sind nicht an Weisungen gebunden. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere, jugendgefährdende Medien auf Antrag von Jugendministerien und Jugendämtern strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern und Jugendlichen zugänglich sind.
Die Bundesprüfstelle entscheidet durch das 12er-Gremium, das monatlich einmal tagt, in Fällen so genannter einfacher Jugendgefährdung oder durch das 3er-Gremium in Fällen offenbarer Jugendgefährdung und im Eilverfahren. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verbindet die Zusammensetzung der Spruchgremien der BPjM vermutete Fachkenntnisse und Elemente gesellschaftlicher Repräsentanz. Bei der Aufnahme in die Liste werden verschiedene Gruppen unserer pluralistischen Gesellschaft wirksam. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die Vorsitzende kann weiteren Personen die Anwesenheit gestatten.
Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere, jugendgefährdende Medien auf Antrag von Jugendministerien und Jugendämtern strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern und Jugendlichen zugänglich sind.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendschutz