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Anstehende politische Entwicklungen Aktuell wird über eine Reform des SGB VIII in verschiedenen politischen und fachlichen Gremien diskutiert. Ein Schwerpunkt...
Bestehende Regelungen Grundsätzlich ist die Bedeutung der Jugendarbeit als Gelegenheitsstruktur für das non-formale und informelle Lernen von Kindern und Jug...
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Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zur Einrichtung eines hochrangigen Dialogs zur Förderung und Unterstützung des kulturell-gesellschaftlichen Austausches zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China am 24. Mai 2017 in Peking haben beide Länder die Absicht erklärt, einen hochrangigen Deutsch-Chinesischen Dialog zur Förderung und Unterstützung des kultur-gesellschaftlichen Austausches einzurichten.
Internationale Jugendarbeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe, §11, gesetzlich verankert und laut Kinder- und Jugendplan des Bundes integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bietet Lernräume zur Begegnung und zum Austausch von jungen Menschen und Fachkräften aus verschiedenen Ländern.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Freiwilligendienste. Diese können auch im ökologischen Bereich absolviert werden. Das BMFSFJ fördert den Bundesfreiwilligendienst, der im Umweltbereich geleistet werden kann, und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ).
Am 20. Juni 2017 wurde ein Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, der nachhaltige Bildung in allen Bildungsbereichen (formal, non-formal, informell) verankern soll. Er umfasst 130 Ziele und 349 konkrete Handlungsempfehlungen.
Konsultationsprozesse zwischen den Ressorts sind durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt. Die Ministerien können diese entsprechend frei gestalten. Um Jugendliche und junge Erwachsene in den Dialog mit der Politik einzubinden, werden beispielsweise Jugendkonferenzen durchgeführt.
Im Bereich der internationalen jugendpolitischen Zusammenarbeit ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig, auf Landesebene die entsprechend für Jugend zuständigen Landesministerien.
Kulturelle Bildung erfährt seit einigen Jahren erhöhte Aufmerksamkeit. Sie wird für alle Kinder und Jugendlichen gefordert, die Umsetzung bleibt jedoch fragmentiert. Dies liegt auch an der Unbestimmtheit des Feldes. Sieht man von den Formulierungen im SGB VIII ab, ist kulturelle Bildung kein definierter Fach- oder Rechtsbegriff.
Es gilt als gesellschaftlicher Konsens, dass kulturelle Bildung soziale Inklusion befördern und Ausgrenzung, Diskriminierung und Armut bekämpfen helfen soll (vgl. Positionspapier der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung vom Februar 2011 „Kultur öffnet Welten: Mehr Chancen durch Kulturelle Bildung“).
Obwohl es eine Vielzahl von Programmen gibt, die die Kooperation von Akteuren in den Feldern Schule, Jugendarbeit und Kultur fördern, gibt es nur wenige Strategien, die die Abstimmung und Koordination dieser Programme unter den zuständigen Ministerien und Behörden sichert. Auf Bundesebene gibt es dazu keine institutionalisierten Abstimmungen.
In Deutschland gab und gibt es Anstrengungen auf nationaler Ebene, möglichst allen Schülerinnen und Schülern in den Schulen einen Zugang zum Internet zu verschaffen. Dafür wurde von 1996 bis 2012 die Initiative „Schulen ans Netz“ durchgeführt, an der Bund, Länder und Kommunen beteiligt waren. Träger der Initiative war ein Verein, der aus einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (heute Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF) und der Deutschen Telekom AG entstand.
Kulturelle Bildung in Deutschland umfasst auch die Förderung künstlerischen Nachwuchses, also junger Menschen, die ihre künstlerisch-kulturellen Begabung und Interessen beruflich ausbilden möchten. Die Förderungen in diesem Bereich zielen also auf die Ausbildung künstlerischer Kompetenzen, auch die Unterstützung für die Anhebung des Bekanntheitsgrads junger Künstlerinnen und Künstler.
Die Förderung kultureller und kreativer Kompetenzen ist ein Ziel jeder kulturellen Bildungsmaßnahme in Deutschland, gleich, ob es sich um formale oder nicht formale Maßnahmen handelt. Alle bisher geschilderten gesetzlichen Grundlagen, politischen Strategien und Förderprogramme zielen hierauf ab. Während in der Schule tendenziell eher dir Wissensvermittlung im Vordergrund steht, bieten vor allem Kultureinrichtungen Möglichkeiten der Rezeption künstlerischer Werke oder kulturellen Erbes.
Die wichtigsten Programme, die kulturelle Teilhabe und kulturelle Bildung fördern sollen, fördern jeweils Strukturen (Einrichtungen, Organisationen) und Maßnahmen kultureller Kinder- und Jugendbildung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Sie sehen in der Regel auch die Förderung von Zusammenschlüssen, Organisation, Qualifikation und Fortbildung des haupt- und ehrenamtlichen Personals vor.
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IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Die Kooperationspartner des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe