Kinderrechtsstrategie & Kindergarantie
Über 10.000 europäische Kinderstimmen im Dialog mit der Kommission
Kinderarmut
Sozialversicherung macht Familien arm
Deutsches Kinderhilfswerk
Bundesregierung und Länder müssen eigene Versprechen ernst nehmen
UNICEF
Nierdersachsen will Kinderrechte noch stärker in Schulen verankern
Eurodesk
Aktuelle Förderinformation März/April 2021
Bilaterale Jugendarbeit
Deutsch-Polnisches Jugendwerk fördert Leuchtturmprojekte
Sachsen-Anhalt
Umweltpreis 2021 – Gemeinsam Großes leisten
Mecklenburg-Vorpommern
180.000 Euro für die Medienbildung
Förderfonds des DKHW
Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte möglich
Wettbewerb
Mit Musik die Welt bewegen
Sie sind hier: Startseite Info-Pool Suchen Youth Wiki
Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode (PDF 8,3 MB) sieht unter anderem vor, das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterzuentwickeln. Es soll ein wirksames Hilfesystem geschaffen werden, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt.
Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe soll die Entwicklung junger Menschen fördern, indem Freizeitangebote und Einrichtungen geschaffen werden, die an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitgestaltet werden.
Die Kommunen sind nach dem Ordnungsrecht der Bundesländer gesetzlich verpflichtet, unfreiwillig Wohnungslose unterzubringen. Auch Menschen, die vom Verlust der bisherigen Unterkunft bedroht sind, oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten rechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ist über das SGB VIII § 1 (3) 1. verpflichtet, alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendliche „in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“.
Es gibt in Deutschland in mehreren Politik- und Themenbereichen nationale Strategien, die der sozialen Integration von jungen Menschen dienen sollen. Es gibt altersübergreifende und speziell auf Kinder und/oder Jugendliche ausgerichtete Strategien.
Die Förderung junger Menschen ist in Deutschland von verschiedenen so genannten Rechtskreisen, i.e. unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, beeinflusst. Dies sind vor allem die Rechtskreise des Sozialgesetzbuchs (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), III (Arbeitsförderung) sowie VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Circa ein Viertel der jungen Menschen in Deutschland wachsen in Risikolagen auf. In Deutschland werden unter dem Begriff der „Risikolage“ je nach wissenschaftlicher Untersuchung unterschiedliche Indikatoren gefasst. Gängig sind vor allem drei: Armut, Erwerbslosigkeit und Geringqualifizierung.
Öffentliche Behörden und Einrichtungen, die Informationen zu demokratischen Rechten und Werten für junge Menschen anbieten, sind zum Beispiel: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit seinem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und der Förderung politischer Jugendbildung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Die Verbesserung der Jugendbeteiligung ist eingebettet in die und verbindlicher Teil der Jugendstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) hat verschiedene Beschlüsse und Empfehlungen im Kontext von (demokratie)politischer Bildung verabschiedet.
Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) bildet die Basis für die strukturelle und Projektförderung in der Jugend(verbands)arbeit und weiteren Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. § 12 des SGB VIII deckt die Förderung der Jugendverbände und ihrer eigenverantwortlichen Tätigkeit ab. Dadurch soll die von jungen Menschen selbst organisierte, gemeinschaftlich gestaltete und mitverantwortete Jugendarbeit gefördert werden.
Eine kohärente Strategie zur Realisierung von Beteiligungsrechten und Schaffung von Beteiligungsangeboten für Kinder und Jugendliche gibt es auf nationaler Ebene in Deutschland bisher nicht. Die Verbesserung der Jugendbeteiligung ist eingebettet in die und verbindlicher Teil der Jugendstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Jugendbeteiligung ist ein grundlegendes Prinzip der Gestaltung von (Kinder- und Jugend-)Politik in Deutschland. Die rechtlichen Grundlagen für Jugendbeteiligung umfassen Bundesgesetze und Aktionspläne.
Auf nationaler Ebene gibt es keine Struktur, die einem Jugendparlament gleichkommt. Es gibt Jugendlandtage als Format der politischen Bildung (PDF, 785 KB). Sie werden von den Landesparlamenten mehr oder weniger regelmäßig angeboten. Hier können sich Jugendliche sowohl untereinander als auch mit Vertreter(inne)n der Landespolitik austauschen.
Das Wahlalter für die Teilnahme an Volksinitiativen bzw. Volksantrag (Sachsen), Volksbegehren und Volksentscheiden variiert zwischen den Bundesländern, in Brandenburg und Berlin darf man mit z.B. ab 16 Jahren daran teilnehmen, in Bayern und Nordrhein-Westfalen ab 18 Jahren.
Laut Berufsbildungsbericht 2019 (PDF 3,1 MB) gehören zu den aktuellen Themen und Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt unter anderem: - die Konkurrenz von Abitur und Hochschulstudium zur Berufsausbildung, - die Abnahme der Menge der Auszubildenden im Zuge des demografischen Wandels, - der Anstieg der Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen mit Studienberechtigung, - die steigende Nachfrage nach Ausbildung, - die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage von Ausbildungsplätzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stärkt mit der Initiative „Neue Gründerzeit“ durch Bündelung und Ausbau der Förderprogramme sowie Kommunikation mit Zielgruppen sowie Wettbewerben, z.B. Deutscher Gründerpreis, Gründerwettbewerb Digitale Innovation, die Gründungsdynamik und -kultur.
Gründerinnen und Gründern stehen umfassende Unterstützungsleistungen zum Start in die Selbständigkeit zur Verfügung. Bund und Länder fördern die Beratung von Gründerinnen und Gründern (auch Unternehmensübernahmen): der Bund nach der Gründung, die Länder in der Vorgründungsphase.
Die unternehmerische Kompetenz bei Jugendlichen wird in den Bereichen der formalen Bildung sowie in der non-formalen Bildung durch verschiedene Ansätze und Initiativen und durch zusätzliches Engagement der Wirtschaft gestärkt. Ziel ist es, frühzeitig in der Schul- und Berufsausbildung bzw. dem Studium unternehmerische Kompetenz zu entwickeln und zu fördern.
Verschiedene Programme, Initiativen und Maßnahmen tragen zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung bei.
Grundsätzlich verfügt Deutschland über eine große Bandbreite von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Umsetzung der zentralen Empfehlung der EU-Jugendgarantie. Weitere Informationen dazu gibt es im Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland sowie in der Bewertung der Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland (Mai 2018).
60 von 98Weitere Ergebnisse laden
Ein Projekt von
Arbeitsgemeinschaft fürKinder- und Jugendhilfe – AGJ
IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Die Kooperationspartner des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe