Kinderschutz

Kinderschutzgesetz: BDKJ sieht "Zeit zum Bessermachen" gekommen

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) fordert angesichts des heutigen Stopps des Bundeskinderschutzgesetzes Nachbesserung am Gesetz. Die Idee der Familienhebammen zum Beispiel fänden fast alle gut, „nur will sie leider keiner bezahlen“, so BDKJ-Bundesvorsitzende Ursula Fehling am Freitag in Berlin.

25.11.2011

Der Stopp biete die Chance, nötige Nachbesserungen auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig warnt Fehling vor einem blinden Aktionismus, bis das Gesetz klar sei. „Das schafft nur Verunsicherung“. 

Das Thema Führungszeugnisse fürs Ehrenamt sei ein Beispiel für den Nachholbedarf, den es am Bundeskinderschutzgesetz gebe. „Uns ist wichtig, dass jetzt vor allem Kommunen nicht ohne gesetzliche Grundlage und entsprechende Vereinbarungen Führungszeugnisse von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und -leitern einfordern.“ Einige Kommunen wie Gummersbach und Radevormald in Nordhrein-Westfalen hätten diese Pflicht im vorauseilenden Gehorsam bereits eingeführt. BDKJ-Verbände aus anderen Städten und Kreisen in Deutschland berichten von starkem Druck, das Führungszeugnis für Ehrenamtliche einzuführen. Fehling: „Das hilft keinem und ist unfair.“

Während dieser Nachweis bei Hauptamtlichen bereits vorgeschrieben und sinnvoll ist, sei die Aussagekraft für Ehrenamtliche in Jugendverbänden zweifelhaft. „Das vermittelt ein falsches Gefühl der Sicherheit“, so Fehling. Entweder seien Straftaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgetreten oder würden im Führungszeugnis aus rechtlichen Gründen nicht aufgeführt. Darüber hinaus sei eine Altersgrenze sinnvoll. Der BDKJ setzt beim Thema Prävention vor sexualisierter Gewalt bei Ehrenamtlichen vor allem auf Schulungen der Leiterinnen und Leiter.

Quelle: Bund der Deutschen Katholischen Jugend

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