Hilfen zur Erziehung

Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychatrie und Kinder- und Jugendhilfe: Vom Kind und der Familie aus denken

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat ein gemeinsames Positionspapier mit Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet. Im Interesse der von ihnen unterstützten jungen Menschen müssen Fachkräfte an der Schnittstelle zwischen beiden Systemen ihre Zusammenarbeit gestalten. Um sowohl und zuallererst für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber auch für die beteiligten Professionen, die Zusammenarbeit sinnvoll und möglichst erfolgreich zu gestalten, bedarf es einer guten Kooperation – vom Kind und der Familie aus gedacht, nicht von den Institutionen.

22.01.2019

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und die kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände (BAG KJPP und BKJPP) und die wissenschaftliche Fachgesellschaft des medizinischen Fachgebietes KJPP (DGKJP) haben sich auf gemeinsame Positionen und Empfehlungen verständigt. Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Sinne eines „Vom Kind und der Familie aus denken, nicht von den Institutionen“ zu fördern und bestehende Prozesse zu unterstützen und guten Kooperationsbeziehungen weiter voranzubringen und ggf. auch eine erneute Reflexion über bereits erstellte Kooperationsvereinbarungen anzuregen.

Für eine Zusammenarbeit sind beide Bereiche, die u.a. aufgrund ihrer unterschiedlichen Verortung im Sozialgesetzbuch auch Systeme genannt werden, in ihren unterschiedlichen Arbeitskontexten und teils unter Einbeziehung weiterer Systeme gefordert. Im vorliegenden Positionspapier findet eine Fokussierung auf hilfeplan(analog) gesteuerte Hilfen statt, obgleich damit die Bandbreite der Arbeitszusammenhänge keinesfalls vollumfänglich erfasst wird.

Einordnung der Teilung beider Bereiche und daraus resultierende Schwierigkeiten

KJH und KJPP haben gemeinsame Wurzeln, aber auch unterschiedliche Entwicklungslinien, die bis heute noch eine Grundlage ihrer Arbeit bilden. Mit der Professionalisierung der Erziehung, der öffentlichen Fürsorge und des Gesundheitswesens waren Kinder und Jugendliche im Fokus sowohl der Armen- und Jugendfürsorge des späten 19. Jahrhunderts als auch der sich entwickelnden medizinischen Professionalisierung. Um die „Definitionshoheit“, wer für benachteiligte Kinder und Jugendliche bzw. Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten am besten die Entwicklung beeinflussen könne und wer in der Betreuung und Behandlung die Vorrangstellung innehabe, bestand früh eine Auseinandersetzung. Beiden Bereichen gemeinsam ist, dass sie sich – ausgehend von wissenschaftshistorisch gut belegten und zeitgebunden einzuordnenden paternalistisch ausgerichteten Methoden, die insbesondere auch die Kontrolle der Kinder und Familien zum Inhalt hatten (inkl. der Folge der Stigmatisierung und Diskriminierung) – in ihrer Methodik weiterentwickelt, und inzwischen die Partizipation der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der Familien im Hauptfokus haben. Vorrangig zielen beide Bereiche damit auf individuelle Unterstützung ab.

Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) hat sich ausgehend von einem Selbstverständnis der Interdisziplinarität Sozialer Arbeit als Beratungsprofession an die Seite ihrer Adressatinnen und Adressaten gestellt, um ihnen bei der Selbstbefähigung, der Überwindung von Konflikten und Belastungen und der Ermöglichung einer förderlichen Entwicklung zu helfen.

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP) hat sich in ihrer fachlichen Entwicklung an medizinischen Klassifikationen, sozialwissenschaftlicher, psychologischer, neurobiologischer und epidemiologischer Forschung ausgerichtet. Beide Systeme sind in der Betreuung derselben jungen Menschen und ihrer Bezugspersonen involviert.

Auftrag zum Schutz von Kindern

Beiden Systemen gemeinsam ist auch, dass sie bisweilen Aufgaben wahrnehmen, die ihnen im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrags an die „staatliche Gemeinschaft“ (Art. 6 Abs. 2 GG) und mit dem Bundeskinderschutzgesetz explizit auch für KJPP benannt (§§ 3, 4 KKG) zum Schutz von Kindern übertragen sind. Allerdings arbeiten beide Bereiche auf der Basis unterschiedlicher Sozialgesetzbücher, die nur an wenigen Stellen aufeinander Bezug nehmen. Die KJPP arbeitet auf Grundlage des SGB V, die KJH auf Basis des SGB VIII. Zusätzlich tangieren weitere Sozialgesetzbücher (SGB II, III, IX, XII) die Arbeit beider Systeme. In den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen folgen zuweilen differierende Logiken, die die Akteure in ihrer Arbeit binden, und die nicht immer im jeweils anderen Bereich bekannt sind.

Vorbehalte und Vorurteile gegenüber dem jeweils anderen Bereich bestehen. Sie beruhen teils auf den dargestellten historischen Zusammenhängen, teils auf persönlichen Erfahrungen, teils auf kolportierten Unterstellungen, auf jeweils systemimmanenten Bedingungen (wie etwa den zugrundeliegenden Sozialgesetzbüchern), sowie auch auf professionellen Kulturen.

AGJ, BAG KJPP, BKJPP und DGKJP ist es wichtig, dazu aufzufordern, sich selbst von nachvollziehbaren Vorbehalten oder gar nach erlebten Enttäuschungen zwischen den Bereichen nicht im Bemühen um weitere Verbesserungen der Zusammenarbeit hindern zu lassen. Der in beiden Bereichen bestehende Wille, sich an den Interessen und Bedarfen der gemeinsamen Adressatinnen und Adressaten auszurichten, bildet eine tragfähige Grundlage für eine Annäherung der Systeme und es bestehen beiderseitige Bestrebungen, eine dauerhaft gute und tragfähige Kooperation zu etablieren. Es bedarf dazu gemeinsamer Anstrengungen, die Rahmenbedingungen für die Kinder und Jugendlichen, die von beiden Systemen betreut werden, zu verbessern – sowohl bzgl. der gesetzlichen Grundlagen als auch der Finanzierung der Systeme.

Gemeinsame Grundorientierung: Von Kind und Familie aus denken, nicht von den Institutionen

Die Fachkräfte beider Bereiche sind auf die zunehmende Befähigung junger Menschen, auf die Stärkung ihrer Kompetenzen zur Ermöglichung altersgerecht eigenständiger, teilhabender Lebensführung ausgerichtet. KJH und KJPP arbeiten mit jungen Menschen in der Altersgruppe Kindheit/Jugend/Heranwachsen, mit ihren Familien und Bezugspersonen.

Beide Bereiche nehmen Entwicklungsverläufe in den Blick und sind gefordert, Antworten auf den Umgang mit Risikofaktoren für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu finden (z.B. innerfamiliäre Konflikte, sozioökonomische Schwierigkeiten, Bildungsferne), die nicht selten transgenerational wirken. Eine relevante Zahl von Kindern und Jugendlichen bedürfen einer Unterstützung durch beide Hilfesysteme. In beiden Bereichen kommt es häufig zu sehr langen Hilfebeziehungen. Beratung und Beziehungsarbeit sind in beiden Bereichen zentrale Ansatzpunkte der Unterstützung.

Aufgabe der KJPP ist es, psychische Auffälligkeiten zu diagnostizieren bzw. auszuschließen, bestehende psychische Auffälligkeiten soweit als möglich zu behandeln, bzw. deren Auswirkungen zu reduzieren und die Lebensbedingungen so zu verändern, dass eine rasche Genesung begünstigt bzw. – wo diese nicht (ausreichend) möglich ist – eine Chronifizierung vermieden wird.

In der KJH ist für die Fachkräfte der Zugang zur Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen, seiner Eltern, Geschwister und weiteren Bezugspersonen zentral, um in einem Arbeitsbündnis mit den Adressatinnen und Adressaten eine sozialpädagogische Diagnose vorzunehmen und um Hilfe anbieten und erbringen zu können, damit für das Kind oder den Jugendlichen förderliche Bedingungen und sichere Orte für das Aufwachsen und die weitere Entwicklung geschaffen werden können.

In beiden Bereichen spielt die Mitwirkung und Verständigungsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen und deren Bezugspersonen bzw. die Berücksichtigung des Lebenskontexts der Kinder und Jugendlichen eine entscheidende Rolle für das Gelingen. Gerade zu Beginn einer Hilfebeziehung besteht oft eine hohe Ambivalenz mit Vorsicht, Zurückhaltung bis hin zu Ablehnung einerseits und einer dennoch auch hohen intrinsischen Motivation der Adressatinnen und Adressaten andererseits.

Fachkräfte beider Bereiche sind damit konfrontiert, dass das Scheitern einer Maßnahme zugleich die Chancen auf den Erfolg einer weiteren Maßnahme deutlich reduziert. Die Kinder und Jugendlichen haben häufig bereits Beziehungsabbrüche (in familiären und/oder auch in professionellen Hilfekontexten) erlebt. Es muss daher ein besonderes Anliegen der KJH wie auch der KJPP sein, neben den im jeweiligen System bestehenden Erfolgshemmnissen insbesondere auch die Schnittstelle zwischen den Systemen in den Blick zu nehmen und Brüche, wo immer möglich, zu vermeiden.

Weitere Inhalte des Papiers

Das gemeinsame Papier befasst sich mit den ähnlichen systemimmanenten Herausforderungen beider Systeme (Platzmangel, Ausstattung, Fachkräftebedarf),  mit deren Unterschieden sowie mit den Problemen und Kulturen in der Einzelfallarbeit.

An der Schnittstelle von KJPP und KJH begegnen sich unterschiedliche Kulturen. Für deren unterschiedliche Handlungs- und Denkansätze gibt es systemisch-methodische Gründe: KJPP und KJH haben gebunden an ihre jeweiligen zentralen gesetzlichen Grundlagen (SGB V und SGB VIII) nicht nur unterschiedliche Aufträge. Auch der Zugang zu den jeweiligen Leistungen, die Hilfe- bzw. Behandlungsplanung, die Entscheidungen über eine Leistungsberechtigung sowie die Abrechnungsmodalitäten und die professionelle und berufliche Sozialisation differieren.

Neben Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Ausführungen zu konkreten Implikationen für die Zusammenarbeit anhand unterschiedlicher Kooperationsanlässe sowie zur Zusammenarbeit beider Systeme während der Verläufe von Hilfen (auch Fallkonstellationen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen), gibt das Papier folgende Hinweise bzw. Empfehlungen auf strategische Lösungswege zur Etablierung funktionierender Kooperationsbeziehungen:

Sozialdatenschutz und Schweigepflicht

Beiden Bereichen ist gemeinsam, dass strenge Regeln zum Datenschutz per se einen einfachen Austausch von Informationen zu betreuten Personen nicht zulassen. Die regelhafte Einholung der Schweigepflichtsentbindung der Betroffenen ist daher wichtig, damit Informationen (dort wo sie nötig sind) ausgetauscht und gleichzeitig die Vertrauensverhältnisse in den jeweiligen Hilfebeziehungen mit Transparenz und Selbstbestimmungsmöglichkeit geachtet werden können. Kooperationsvereinbarungen sollten dies bedenken und Lösungsmöglichkeiten vereinbaren. Oftmals bedarf es gerade im Bereich der KJPP einiger Beziehungsarbeit und Aufklärung, damit Sorgeberechtigte das Vertrauen erlangen, dass Informationen mit der KJH ausgetauscht werden. Doch lohnt dieser Aufwand, da so ein wichtiger Grundstein für eine vertrauensvolle, gelingende Überleitung ins andere System gelegt ist. Beides sollte in der Kooperation bedacht werden.

Etablierung von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene

Die Etablierung von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene ist ein Schritt, die Zusammenarbeit zu systematisieren und zu verbessern. Dabei sollten die genannten Punkte diskutiert und auf lokaler Ebene jeweils passende Lösungen gesucht werden, um vor Ort eine den örtlichen Gegebenheiten bestmöglich entsprechende bessere Kooperation umsetzen zu können. Nur auf lokaler Ebene kann die Machbarkeit von einzelnen Aspekten der Kooperation beurteilt werden. Eine regelmäßige Evaluation der Kooperationsvereinbarungen bietet zudem die Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und damit auch der Verbesserung der Kooperation.

Download

Das ausführliche und vollständige Papier „Vom Kind und der Familie aus denken, nicht von den Institutionen“ (PDF, 13 Seiten, 176 KB) steht auf der Internetseite der AGJ zum Download zur Verfügung.

Das Papier wurde beschlossen im Dezember 2018 durch:

  • den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP),
  • den Vorstand des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP),
  • den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und
  • den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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