Förderinformationen

Werner-Coenen-Stiftung: Fördermittel für Berliner Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

Die Werner-Coenen-Stiftung fördert die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. Noch bis zum 1. Oktober 2018 können gemeinnützige Einrichtungen einen Antrag auf Fördermittel einreichen. Hierbei kann eine Projektförderung bis zu 10.000,- € beantragt werden.

10.08.2018

Zur Stärkung von Familien und Jugendlichen

Anliegen der Stiftung ist die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Angeboten der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche in Berlin. Die Werner-Coenen-Stiftung ist eine unselbständige (treuhänderische) Stiftung unter dem Dach der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb), die als sachkundige und erfahrene Treuhänderin die rechtliche Vertretung nach außen und die Geschäftsführung übernimmt.

Das Kuratorium der Werner-Coenen-Stiftung entscheidet über Förderungen und Förderverfahren und berät über die Anlage des Stiftungskapitals.

Förderschwerpunkte

Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen werden innovative Ansätze und Strategien im Umfeld der erzieherischen Hilfen von gemeinnützigen Trägern der Jugendhilfe mit nachfolgenden Schwerpunkten gefördert:

  • Stärkung des Schutzes vor Kindeswohlgefährdung, insbesondere Missbrauch und Misshandlung;
  • Vermeidung oder Verkürzung von erzieherischen Hilfen nach SGB VIII und präventive Angebote nach dem Berliner Kinderschutzgesetz;
  • Rechte und Pflichten für Eltern und junge Menschen in der Jugendhilfe.

Im Rahmen der Förderschwerpunkte werden vorrangig Projekte gefördert, die

  • eine innovative Ergänzung des bestehenden Jugendhilfesystems in Berlin darstellen. Damit soll die Entwicklung von Parallelsystemen verhindert werden. Eine Bereitschaft zur Kooperation mit bestehenden Angeboten und Institutionen wird vorausgesetzt.
  • die Einbeziehung der Eltern und/oder des sozialen Umfeldes in die Angebote der Jugendhilfe vorsehen
  • die Umsetzung und Auswertung neuer sozial-integrativer Methoden für vorhandene Angebote der Jugendhilfe unterstützen.

Verfahren und Umfang der Förderung

  • Fördermittel werden zweimal jährlich ausgeschrieben.
  • Die Werner-Coenen-Stiftung fördert zeitlich befristete Projekte (max 12 Monate ab Beginn).
  • Es kann eine Projektförderung bis zu 10.000,- € beantragt werden.
  • Das Kuratorium kann für besonders hervorgehobene Schwerpunkte 2-3 ausgewählte Modellprojekte mit höheren Fördersummen unterstützen.
  • Förderzusagen werden zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten gegeben, ungeachtet des Jahreswechsels. Falls eine Weiterführung vorgesehen ist, kann ein Folgeantrag eingereicht werden. Die Förderdauer für fortlaufende Projekte beträgt maximal drei Jahre.
  • Die Anträge müssen schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars gestellt werden. Ein Eigenanteil in Form von Eigenmitteln, bzw. anderen einzubringenden Ressourcen soll deutlich werden.

Die zweite Förderrunde 2018 findet am 22. November statt. Einsendeschluss für Anträge ist  am 01. Oktober 2018.

Aktuelle Projekte der Werner-Coenen-Stiftung 2018

Die neuen Förderprojekte aus der 1. Förderrunde sind auf der Werner-Coenen-Website veröffentlicht.
Das Kuratorium hat sich für die Förderung von 6 Projekten entschieden und Fördermittel in Höhe von 66.386,00 € bewilligt.

Quelle: Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin vom 02.08.2018

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