Hilfen zur Erziehung

Weltkindertag 2019: Die Rechte von Pflegekindern

Zum Weltkindertag fordert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit vielen anderen Organisationen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Über die Rechte von Pflegekindern informiert der PFAD Bundesverband in einer Broschüre.

20.09.2019

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Mit diesem Motto unterstreicht UNICEF Deutschland die Forderung, dass alle Kinder ihre Rechte kennen, dass sie gehört und stärker beteiligt werden müssen.

Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. fordert ausdrücklich mit vielen anderen Organisationen der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“, die Kindergrundrechte ausdrücklich im deutschen Grundgesetz zu verankern, damit die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern besser geachtet werden.

Pflegekinder haben eigene Rechte und genau darüber müssen sie informiert werden, denn sie erfahren in ihrem Leben viel Fremdbestimmung. Der PFAD Bundesverband hat sich des Themas angenommen und informiert in seiner Broschüre „Die Rechte von Pflegekindern“ über die Entwicklung und Inhalte der Kinderrechte und deren Anwendung im Bereich der Vollzeitpflege. Durch Aufklärung stärken die begleitenden Erwachsenen das Vertrauen der Pflegekinder in die Welt sowie deren Sicherheits-, Selbstwert- und Verantwortungsgefühl.

Die Broschüre ist für 3€ + Versandkosten per E-Mail bestellbar: info@pfad-bv.de

Quelle: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Redaktion: Ulrike Schulz

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