Hilfen zur Erziehung

Vermeidung von Jugendhaft in Hamburg: Kein Kurswechsel bei Geschlossener Unterbringung

Der Norddeutsche Rundfunk berichtet in aktuellen Beiträgen von einem Kurswechsel der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in der Diskussion um die Schaffung von Plätzen für eine geschlossene Unterbringung. Die Berichte entsprechen nicht den Tatsachen. Ein Kurswechsel findet nicht statt.

17.01.2014

Der Norddeutsche Rundfunk berichtet in aktuellen Beiträgen von einem Kurswechsel der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in der Diskussion um die Schaffung von Plätzen für eine geschlossene Unterbringung. Die Berichte entsprechen nicht den Tatsachen. Ein Kurswechsel findet nicht statt.

Das vom NDR angeführte Papier ist ein Konzeptpapier, das gegenwärtig mit Verbänden, Freien Trägern und Jugendämtern gemeinsam diskutiert und auf Basis der Diskussion sukzessive fortgeschrieben wird. Ziel ist es, flexible Settings für junge Menschen mit komplexem Hilfebedarf zu ermöglichen, für die eine geschlossene Unterbringung vermieden werden soll. Die Gespräche über dieses Projekt laufen.

Davon unabhängig hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine geschlossene Unterbringung als ultima ratio zur Vermeidung von Jugendhaft in Einzelfällen eine Hilfe sein kann. Deshalb finden weiterhin Gespräche über eine Einrichtung der geschlossenen Unterbringung statt.

Die geschlossene Unterbringung steht nicht im Mittelpunkt der Jugendhilfepolitik des Hamburger Senats. Im Einzelfall ist eine geschlossene Unterbringung von Jugendlichen erforderlich, sofern alle anderen Hilfe- und Betreuungsmaßnahmen erwiesenermaßen ohne Wirkung oder Erfolg blieben.

Dem voraus gehen (1.) ein jugendpsychiatrisches Gutachten, (2.) ein Antrag der Sorgeberechtigten und (3.) ein richterlicher Beschluss.

Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 16.01.2014

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