Hilfen zur Erziehung
SH: Landesjugendamt leitet Widerrufsverfahren der Betriebserlaubnis zweier Jugendhilfeeinrichtung ein
Das Landesjugendamt Schleswig-Holstein hat nach einer unangekündigten Kontrolle in zwei Jugendhilfeeinrichtung derselben Trägerin in Dithmarschen das Widerrufsverfahren der Betriebserlaubnis für eine der beiden geprüften Einrichtungen (Campina) eingeleitet.
04.06.2015
Damit einhergehend wird auch ein Widerrufsverfahren für eine dritte – zur Zeit nicht belegte Einrichtung (Nanna) – derselben Trägerin eingeleitet, da diese beiden konzeptionell weitestgehend identisch sind.
Das Landesjugendamt beabsichtigt damit, diese Einrichtungen zu schließen. Zu dem Verfahren gehört eine Anhörung der Trägerin. Das Landesjugendamt nimmt derzeit Kontakt zu den für die Jugendlichen verantwortlichen Jugendämtern und mit dem Jugendamt Dithmarschen auf, um alternative Unterbringungen für die Jugendlichen vorzubereiten. Dabei soll die persönliche Situation der Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden.
Maßgeblicher Grund für die beabsichtige Schließung der Einrichtungen ist das Fehlen ausreichend qualifizierten Personals. Daneben entspricht der Umgang mit den Jugendlichen in den Einrichtungen nach Einschätzung des Landesjugendamtes nicht den vereinbarten pädagogischen Maßstäben. "Das Wohl der Jugendlichen und deren Würde haben Priorität. Das muss der Maßstab des Landesjugendamtes sein", so Sozialministerin Kristin Alheit.
Hintergrund
Das Landesjugendamt hatte am 28. und 29.1. 2015 nach Beschwerden über die Jugendhilfeeinrichtungen – mit drei Standorten – im Kreis Dithmarschen unangekündigte örtliche Prüfungen durchgeführt. Als Ergebnis dieser örtlichen Prüfungen hat das Landesjugendamt am 30.1. dem Träger Auflagen erteilt. In einer Vereinbarung mit der Trägerin im April hat das Landesjugendamt die Inhalte der Auflagen präzisiert. Die Auflagen wurden durch die Vereinbarung ersetzt.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 02.06.2015
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