Hilfen zur Erziehung
SGB VIII-Reform: Soziales Umfeld bei Hilfen zur Erziehung weiterhin einbeziehen
Die DGSF äußert sich erneut zu Änderungen im Rahmen der geplanten Reform des SGB VIII. In ihrer Stellungnahme betont sie, Jugendhilfe könne nur erfolgreich sein, wenn sie zugleich Familienhilfe sei und unterstreich die Vertrauensbeziehung als Grundlage einer erfolgreichen sozialen Arbeit.
30.05.2017
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen soll der Paragraph 27 des SGB VIII verändert werden. Wegfallen wird dabei die ausdrückliche Maßgabe, dass bei den Hilfen zur Erziehung das "engere Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen" werden soll. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) kritisiert die Streichung des entsprechenden Halbsatzes. Da in der Begründung des Gesetzes durchaus ein "systemischer Ansatz“" benannt ist, erwartet der Fachverband, dass dies auch mit der Beibehaltung der jetzigen Formulierung im § 27 Absatz 2 SGB VIII gesetzlich umgesetzt wird.
Familie als Gesamtsystem
Jugendhilfe könne nur erfolgreich sein, wenn sie gleichzeitig Familienhilfe sei, betont die DGSF in ihrer aktuellen Stellungnahme. Die Hilfen dürften sich nicht nur am erzieherischen Bedarf des Kindes orientieren, sie müssten sich vielmehr am Bedarf der Familie als Gesamtsystem orientieren. Dass es sinnvoll ist, das soziale Umfeld einzubeziehen, werde auch durch Evaluationsstudien zur Wirksamkeit der Jugendhilfe bestätigt.
Vertrauensbeziehung als Grundlage
Die DGSF warnt außerdem davor, das Jugendamt zu verpflichten, in bestimmten Verfahren die Hilfepläne dem Familiengericht vorzulegen. Eine solche, jetzt neu im Paragraph 50 vorgesehene Regelung sei schon aus Datenschutzgründen fragwürdig. Vor allem aber durchkreuze sie alle Bemühungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in Jugendämtern, eine Vertrauensbeziehung zu Familien aufzubauen. Eine vertrauliche Beziehung sei aber notwendig, wenn es um sensible und schambesetzte Themen gehe, und Voraussetzung dafür, "dass Eltern Entwicklungspotentiale und eigene Probleme eingestehen und sich für eine Änderung der Situation entscheiden können".
Die vollständige <link https: www.dgsf.org themen stellungnahmen-1 stellungnahme-zum-gesetzentwurf-kjsg external-link-new-window dgsf-stellungnahme>Stellungnahme der DGSF zu den §§ 27 und 50 SGB VIII (pdf 131 KB) steht als Download zur Verfügung.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. vom 29.05.2017
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