Hilfen zur Erziehung
Schleswig-Holstein: Neue Online-Platzbörse für Jugendämter und Einrichtungsträger gestartet
Das Landesjugendamt Schleswig-Holstein hat ein neues Online-Portal für die Beteiligten der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein gestartet: Die Platzbörse gibt Einrichtungsträgern der Jugendhilfe die Möglichkeit, online ihre Einrichtungen vorzustellen und darin freie Plätze anzubieten. Sie können dort ihre Kontaktdaten sowie ein Kurzprofil ihrer Einrichtung(en) hinterlegen.
15.03.2018
Die örtlichen Jugendämter finden im Portal die Liste der Jugendhilfeeinrichtungen, deren Träger sich an der Platzbörse beteiligen. Sie können sich über das Profil der Einrichtungen und die aktuelle Anzahl freier Plätze informieren sowie anhand entsprechender Such- und Filterfunktionen bedarfsgerechte Angebote zur Unterbringung finden.
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben, die durch öffentliche und freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst werden. Dazu gehört beispielsweise die Jugendhilfeplanung der kommunalen Jugendämter für Kinder und Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtung leben.
Beitrag zur besseren Vernetzung der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein
Familienminister Dr. Garg betont: „Die Beteiligten in Schleswig-Holstein sind sich einig, dass eine bessere Vernetzung aller Akteure zu einer Stärkung der Jugendhilfe im Sinne der Kinder und Jugendlichen beiträgt. Das Online-Angebot ist ein ganz praktischer Schritt dazu.“ Das Portal trage zu mehr Transparenz und einer besseren Planbarkeit im Interesse der Betroffenen bei. „Machen Sie mit und nutzen das Angebot aktiv“, so Minister Garg an die Jugendhilfe-Einrichtungsträger und Jugendämter gerichtet.
Die Platzbörse ist Teil des Schleswig-Holstein-Services. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Zum Start nehmen bereits rund 90 von insgesamt 318 Trägern mit über 500 Einrichtungen das Angebot wahr. Der Zugang ist – auch aus Datenschutzgründen – nur für registrierte Nutzerinnen und Nutzer der Jugendhilfe möglich. Informationen zur Registrierung für Jugendämter und Einrichtungsträger erhalten Beteiligte auf der Seite des Schleswig-Holstein-Services.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 14.03.2018
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