Hilfen zur Erziehung

Saarland will Unrecht an ehemaligen Heimkindern aufarbeiten

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird mit Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz-Landau) ein 3-jähriges Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre im Saarland starten.

27.06.2014

Dies teilte das Ministerium nach der Sitzung des Landesjugendhilfeauschuss mit.  „Die Einbeziehung der ehemaligen Betroffenen sowie von Heimeinrichtungsträgern ist hierbei ein zentrales Anliegen der Landesregierung“, sagte Sozialminister Andreas Storm.

„Unrecht bleibt Unrecht und kann nicht wiedergutgemacht werden, doch es gilt dieses Unrecht aufzuarbeiten und anzuerkennen“, so Storm. Der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA), Peter Barrois, würdigte die Bemühungen des Landes bei der Aufarbeitung der Heimerziehung 1949 – 1975: „Das Thema hat den LJHA schon seit geraumer Zeit beschäftigt; die konstruktive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialministerium trägt nun Früchte und zu diesem positiven Zusammenwirken wollen wir auch zukünftig unseren Beitrag leisten.“

Im Zeitraum 1949 bis 1975 befanden sich bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in Heimerziehungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, Tausende haben erhebliches seelisches und körperliches Leiden erfahren. Der Heimaufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt.
Zur Aufarbeitung des Unrechts an ehemaligen Heimkindern wurde Anfang 2012 in einem 1. Schritt bundesweit in Kooperation von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ eingerichtet. Aus diesem Fond werden den Betroffenen – im Saarland sind dies bislang mehr als 200 Betroffene – Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel finanzielle Leistungen, Rentenersatzleistungen oder therapeutische/medizinische Hilfen gewährt.
Das Saarland wird dieses Kapitel der regionalen Heimgeschichte systematisch und wissenschaftlich fundiert aufarbeiten und dokumentieren.  Unter der Beteiligung von ehemaligen Heimkindern und Trägern von Heimeinrichtungen soll die Vergangenheit kritisch analysiert  und entsprechende Präventionsstrategien zur Vermeidung von Machtmissbrauch und Grenzüberschreitung gegenüber Kindern und Jugendlichen im pädagogischen Prozess entwickelt werden.

Der Landesjugendhilfeausschuss wird die Aufarbeitung der Heimerziehung 1949 bis 1975 im Saarland aktiv unterstützen. Eine Arbeitsgruppe aus ehemaligen und betroffenen Heimkindern, aus heutigen Heimträgern, jugendhilfeerfahrenen Personen und Vertretern der Landesregierung hat sich bereits gefunden.

Bis 31. Dezember 2014 können Betroffene ihren Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus dem Heimfonds West noch beim Landesjugendamt anmelden:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Landesjugendamt, Ursulinenstraße 8 – 16
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 501 – 2083
 
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes vom 25.06.2014

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