Hilfen zur Erziehung

Rheinland-Pfalz: Weiterer Anstieg bei erzieherischen Hilfen

Weiterer Anstieg bei erzieherischen Hilfen

09.06.2010

Cover des Berichtes

Der dritte rheinland-pfälzische Landesbericht "Hilfen zur Erziehung" enthält eine differenzierte Abbildung des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung einschließlich der Arbeit der Erziehungs- und Familienberatungsstellen für das Jahr 2008. Erstmals werden mit dem 3. Landesbericht "Hilfen zur Erziehung" auch die Zahlen der Familien mit Migrationshintergrund in den Erziehungshilfen dargestellt.

„Die Zahl der Hilfen zur Erziehung ist weiter gestiegen“, wie Familienministerin Malu Dreyer am 09. Juni 2010 in Mainz bei der Vorstellung des dritten Landesberichtes ‚Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz’ mitteilte. Über 21.500 junge Menschen nahmen 2008 eine erzieherische Hilfe in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form in Anspruch. Das sind gut 6.100 Hilfen mehr als noch 2002, ein Anstieg um 40 Prozent. Besonders stark ist der Zuwachs von 2007 auf 2008 mit knapp neun Prozent. Dieser Anstieg erklärt sich nach Angaben der Ministerin nicht ausschließlich mit einem gestiegenen Bedarf, sondern auch mit einer deutlich gestiegenen Sensibilität für den Kinderschutz auf allen Ebenen. Land und Kommunen wendeten im Jahr 2008 insgesamt rund 271 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung auf, der Landesanteil lag bei rund 44,1 Millionen Euro.

Der Landesbericht ‚Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz’ erscheint alle drei Jahre und ist Bestandteil des vom Land initiierten Projektes ‚Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen’ im Rahmen der Erziehungshilfeoffensive. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) hat den Bericht erstellt. Er gebe Land und Kommunen eine wertvolle Datenbasis über die Entwicklung der Erziehungshilfefälle und der damit verbundenen Kosten als Voraussetzung für Maßnahmen der Steuerung, sagte die Ministerin. Das rheinland-pfälzische Berichtswesen habe bundesweit Vorbildcharakter.

Bei den ambulanten Hilfen stieg die Zahl der Fälle zwischen 2002 und 2008 von 5.160 auf 10.140 Hilfen, das heißt sie hat sich verdoppelt. Etwa 47 Prozent aller gewährten Hilfen wurden ambulant erbracht, also in der gewohnten Umgebung der Kinder und Jugendlichen. Gut 24 Prozent der Hilfen fanden in einer stationären Einrichtung statt. Im Jahre 2008 lebten 5.200 Kinder und Jugendliche in einem Heim. Erstmals seit Beginn des neuen Jahrhunderts wurde bei der Heimunterbringung von 2007 auf 2008 ein nennenswerter Anstieg in Höhe von 4,7 Prozent (230 Fälle) verzeichnet. Auch die Zahl der in einer Pflegefamilie untergebrachten Kinder und Jugendlichen stieg in diesem Zeitraum um 840 auf 4.100. Die Vollzeitpflege behaupte mit einem Anteil von gut 19 Prozent ihren Stellenwert im Gesamtspektrum erzieherischer Hilfen, so die Ministerin. 1.075 Kinder und Jugendliche wurden 2008 vom Jugendamt in Obhut genommen, das waren 28 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. In 681 Fällen wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen, das entspricht einem Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Ministerin führt diese Entwicklung im Wesentlichen auf die bundesweite Debatte um den Kinderschutz in den vergangenen Jahren zurück. Damit einher ging eine deutlich gestiegene Sensibilität der Öffentlichkeit für Fragen des besseren Schutzes von Kindern vor Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung und auch eine gestiegene Zahl von Meldungen. Gleichzeitig habe das Land mit seinem Kinderschutzgesetz das Angebot der frühen Hilfen ausgebaut. Mit lokalen Netzen wurden die Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitssystem durchlässiger gestaltet. „Diese Maßnahmen, die für einen besseren Kinderschutz unerlässlich sind, haben letztlich dazu geführt, dass die Fallzahlen gestiegen sind“, sagte die Ministerin. Um die Kommunen bei der Bewältigung der damit verbundenen Kosten zu unterstützen, stelle das Land nach dem Kinderschutzgesetz noch einmal jährlich 1,4 Millionen Euro für die Jugendämter zur Verfügung. Darüber hinaus wurde beim Landesjugendamt eine Fachberatung mit 2,5 Stellen fest etabliert.

Eine schwierige wirtschaftliche Situation der Familie erhöht den Bedarf an Erziehungshilfe, das ist eine weitere Erkenntnis des Berichts. Je höher der Anteil an Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen in einer Kommune ist, desto höher ist die Zahl an Erziehungshilfen. Vor allem Alleinerziehende seien bei der Inanspruchnahme von Erziehungshilfen nach wie vor deutlich überrepräsentiert, so die Ministerin. Wenn das Merkmal alleinerziehend mit einer prekären wirtschaftlichen Situation und fehlender familiärer Unterstützung zusammentreffe, steige der Bedarf an erzieherischen Hilfen. Daher sei auch die Armutsprävention ein wesentlicher Faktor, um Familien zu stabilisieren und erzieherische Hilfen erst gar nicht notwendig werden zu lassen, sagte die Ministerin. Hier setze das Land mit seiner Sozial-, Arbeitsmarkt-, Familien- und Bildungspolitik an, indem es Armut bekämpfe, Beschäftigung fördere, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärke und Bildungschancen verbessere.

Der Anstieg der erzieherischen Hilfen stelle Land und Kommunen finanziell vor große Herausforderungen, unterstrich die Ministerin. Umso höher sei zu bewerten, dass die Kommunen ihre Personalausstattung seit 2002 deutlich verbessert hätten. So sind 80 Vollzeitstellen in den Sozialen Diensten der Jugendämter zusätzlich eingerichtet worden; den größten Zuwachs hat das Kinderschutzgesetz gebracht. Mit den vom Land zur Verfügung gestellten Geldern im Rahmen des Kinderschutzgesetzes wurden 27 neue Stellen für Fachkräfte in den Jugendämtern geschaffen. Die Jugendämter sind auch gut beraten, wenn sie mehr Fachkräfte in den sozialen Diensten einstellen, denn der Bericht belegt eindeutig, dass die Ausgaben der Jugendhilfe steigen, wenn die Fachkräfte in den sozialen Diensten überdurchschnittlich belastet sind. „Je mehr Fälle eine Sozialarbeiterin betreuen muss, desto teurer wird die Betreuung für den Einzelfall“, erklärte die Ministerin. Jugendämter mit einer guten personellen Ausstattung geben weniger für den Einzelfall aus, weil die Hilfe geplant und zielgerichtet eingesetzt wird, fasste die Ministerin die Ergebnisse zusammen.

„Das Land ist und bleibt ein wichtiger Partner für die Kommunen, wenn es um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung geht“, unterstrich die Ministerin. Das lasse sich nicht nur an der finanziellen Beteiligung ablesen, die bundesweit einmalig sei. „Wir haben in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz eine Kultur für Innovationen in den Hilfen zur Erziehung entwickelt“, erläuterte die Ministerin. Dies reiche über Leuchtturmprojekte hinaus. Wichtig sei, dass die Ergebnisse aus dem 3. Landesbericht vor Ort in den politischen und fachpolitischen Gremien diskutiert werden. In den Kommunen müssen die Erkenntnisse bewertet und Schlussfolgerungen gezogen werden. Daher sieht das Projekt eine dialogische Transferstrategie vor. Das bedeutet, dass die Ergebnisse für jede Kommune aufbereitet und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ism in den einschlägigen Gremien der Kreis- und Stadtverwaltungen vorgestellt und die Folgen für die einzelne Gebietskörperschaft diskutiert werden.

Downloadmöglichkeit:

3. Landesbericht "Hilfen zur Erziehung" Kapitel 1 - 3 (6,58 MB)

3. Landesbericht "Hilfen zur Erziehung" Kapitel 4 - 10 (7,9 MB)

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

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