Hilfen zur Erziehung

Positionspapier der AGJ zur Weiterentwicklung der sozialen Dienste und der Hilfen zur Erziehung im ländlichen Raum

Insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung ist kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden. Dabei ist es notwendig, dieses Thema verstärkt in die Fachdebatte einzubringen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit dem Begriff des ländlichen Raums auseinander. Zentrale Anforderungen an die Gestaltung sozialer Orte, die Konzeptualisierung von Diensten sowie der Planung und Weiterentwicklung von Angeboten im ländlichen Raum werden formuliert.

12.07.2019

In der aktuellen Fachdebatte zum Reformvorhaben SGB VIII spielt der ländliche Raum nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist insofern bemerkenswert, als in der Kinder- und Jugendhilfe eine mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Debatte über Lebensweltorientierung – deren Grundlage die Auseinandersetzung mit Räumen ist – erfolgte. Jedoch ist insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und den Hilfen zur Erziehung kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden.

Anders als gedacht?!

Es drängt sich die Frage auf, ob es vielleicht gar keine Besonderheiten des ländlichen Raums als Gestaltungsaufgabe für die Sozialen Dienste und erzieherischen Hilfen gibt? Sind die Unterschiede zwischen ländlichen Räumen nur graduell, zeitlich verschobene Entwicklungen oder ist der Unterschied kategorial und strukturell? Oder sind gar die Unterschiede innerhalb der ländlichen und städtischen Räume so groß, dass die Differenzierung Stadt und Land kein hinreichendes Differenzierungsmerkmal ist?

Die Perspektive der ländlichen Lebenswelten ist für die Weiterentwicklung zentral

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat in dem vorliegenden Papier „Anders als Ihr denkt! Ländliche Räume als Gestaltungsaufgabe für die Sozialen Dienste und erzieherischen Hilfen“ (PDF, 168 KB) Aspekte zur Weiterentwicklung der sozialen Dienste und der Hilfen zur Erziehung im ländlichen Raum in Form von Positionen erarbeitet.

Zu diesen gehören unter anderem der Hinweis, dass die Perspektive der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien in ihren ländlichen Lebenswelten für die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der sozialpädagogischen und familienunterstützenden Dienste zentral ist. Auch wird betont, dass eine Jugendhilfeplanung die Besonderheiten von ländlichen Regionen berücksichtigen muss, um den jeweils spezifischen Anforderungen bei der Gestaltung der Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung gerecht zu werden. Gefordert wird außerdem, dass die Kinder- und Jugendhilfe sich als Bestandteil von Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung versteht und sich dabei aktiv beteiligen muss.

Angebote müssen erreichbar und niedrigschwellig sein

Die Annäherung an den Begriff des ländlichen Raums zeigt außerdem, dass die Lage im Raum und die Entfernung zwischen Orten ein prägendes Moment ist. Die Realisierung einer kinder-, jugend- und familiengerechten Mobilität ist aus Sicht der AGJ deshalb von zentraler Bedeutung. Die Angebote der Sozialen Dienste müssten erreichbar und niedrigschwellig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe soll auch in den ländlichen Regionen mit einer wesentlich geringeren Bevölkerungsdichte bedarfsgerechte und erreichbare Unterstützungsangebote vorhalten.

Dieses Bewusstsein zu schaffen, politische Entscheidungsprozesse hierfür herbeizuführen und die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit zu stellen, dürfte aus Sicht der AGJ eine der großen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den kommenden Jahren werden. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse – auch und gerade in den Hilfen zur Erziehung – sei nicht zum Nulltarif zu bekommen. Auch eine noch so gute Planung werde die Notwendigkeit eines erhöhten Mitteleinsatzes nicht ersetzen können. Dies gehe nur gemeinsam mit Bund und Ländern, deren zentrale Aufgabe auch eine Anregungs-, Förderungs- und Unterstützungsfunktion für die Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 82, 83 SGB VIII ist.

Das vollständige Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ „Anders als Ihr denkt! Ländliche Räume als Gestaltungsaufgabe für die Sozialen Dienste und erzieherischen Hilfen“ (PDF, 168 KB) steht als Download auf den Seiten der AGJ zur Verfügung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Redaktion: Kerstin Boller

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