Hilfen zur Erziehung

Position zur Wahrung der kulturellen und religiösen Identität von Pflegekindern

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION und INPFLEGE verabschiedet auf ihrer Jahrestagung ein Positionspapier zur Frage der religiösen Identität von Pflege- und Adoptivkindern und zu dem in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Recht auf kontinuierliche Erziehung.

22.07.2015

Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien diskutiert die Frage, was religiöse Identität für Pflege- und Adoptivkinder bedeutet und wie dem in § 20 III der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Recht des Kindes auf "eine gebührende Berücksichtigung der Kontinuität der Erziehung sowie der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft des Kindes“ im Kontext der Fremdunterbringung Rechnung getragen werden kann.

Im Jahr 2010 hatten laut amtlicher Statistik bereits rund 29 % aller Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland einen sogenannten "Migrationshintergrund". Für das Jahr 2013 erfasst die Jugendhilfestatistik bei den begonnenen Hilfen in der Vollzeitpflege 23 % der Kinder "mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils". In 8,5 % der Fälle werde "in der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen". Da viele Kinder mit Migrationshintergrund jedoch nicht als solche erfasst werden und der Begriff Migration nicht eindeutig genug definiert ist, muss davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil weitaus höher liegt. Vor allem auch der seither stark steigende Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in den Hilfen zur Erziehung und zunehmend auch in Pflegefamilien vermittelt werden, verschafft dem Thema Aktualität und Bedeutsamkeit.

Über den Anteil von Migranten unter den Pflegeeltern liegen keine Daten vor, jedoch kann von einem hohen Bedarf an Bewerbern aus unterschiedlichen Kulturkreisen ausgegangen werden. Vor allem in den Ballungszentren wirbt die Jugendhilfe zunehmend auch Migranten für die Vollzeitpflege an, um den unterzubringenden Kindern eine größere Vielfalt an Pflegefamilien bereitstellen und damit eine möglichst passgenaue Vermittlung gewährleisten zu können - im Idealfall in eine religiös und kulturell vergleichbare Pflegefamilie.

Diese Entwicklung zu unterstützen ist Ziel der folgenden Position, die durch die BAG ADOPTION und INPFLEGE erarbeitet wurde. Die in dem Gremium mitarbeitenden Organisationen vertreten sowohl ehemalige Pflege- und Adoptivkinder, als auch Herkunfts-, Pflege- und Adoptiveltern sowie die Seite der Fachkräfte. Besonders die Erfahrungen der deutsch-türkischen DiskussionspartnerInnen u.a. des Hoffnungsstern e.V. (Umut Yıldızı) bereicherten die multiperspektivische Sicht und führten zu einem ausführlichen, gemeinsam erarbeiteten Katalog konstruktiver Verbesserungsvorschläge für die Jugendhilfepraxis:

Partizipation der Herkunftseltern 

Die Beteiligung der Herkunftseltern nicht-deutscher Herkunft am Hilfeplanprozess muss ggf. durch die Hinzuziehung geeigneter Dolmetscher sichergestellt werden. Selbst wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann es notwendig sein, dass die Jugendhilfe Informationen über die Rechte der Beteiligten und die behördlichen Abläufe in der jeweiligen Muttersprache bereitstellt, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.

Die abgebenden Eltern sind über ihr Mitspracherecht bei der Auswahl der Pflegefamilie und des Vormundes aufzuklären. Wahlmöglichkeiten zwischen aufnehmenden Familien mit zumindest ähnlichen kulturellen bzw. religiösen Hintergründen fördern die Akzeptanz der Maßnahme und wirken Ängsten bezüglich einer Entfremdung des Kindes von seiner Familie entgegen. Nicht allein das amtliche Bekenntnis ist dabei ausschlaggebend für eine Passung, sondern der Grad der gelebten Religiosität.

Pflegeeltern, die diesen Anspruch erfüllen, sind am leichtesten im Verwandten- oder Freundeskreis der Familie zu finden. Durch die Nutzung der Ressource Verwandtenpflege bzw. die Vermittlung des Pflegekindes im sozialen Nahraum (z. B. mithilfe der Methode "Familienrat") kann der Erhalt der kulturellen Bezüge am ehesten gewährleistet werden. Kulturelle und religiöse Werte bzw. Weltanschauungen, Rituale und Feiertage sind zu achten, die Wünsche der Herkunftseltern bei der Vermittlung ernst zu nehmen.

Recht des Kindes

Um das Recht des Kindes auf die Wahrung seiner kulturellen Identität umzusetzen, braucht es besondere Anstrengungen auf Seiten der vermittelnden und beratenden Fachkräfte und Verständnis der Pflegefamilien, die einen anderen kulturellen und vor allem religiösen Hintergrund haben. Toleranz und Sensibilität für die Herkunft des Kindes sind unerlässlich für einen gelingenden Verlauf der Hilfe. 

Die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses eines Kindes steht seinen Eltern zu. Erst nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres verfügt der/die Jugendliche selbst, an welchem religiösen Bekenntnis er/sie sich orientieren will. Da es Pflegeeltern nicht möglich ist, ein Kind in einem anderen als dem eigenen gelebten Glauben zu erziehen, sind ggf. weitere Personen notwendig, die ihm den Kontakt zu seiner Religion ermöglichen und erhalten. Dies kann z.B. durch die Bestellung eines geeigneten Vormundes aus den Reihen der erweiterten Herkunftsfamilie erfolgen.

Auch die Pflege des ursprünglichen kulturellen Hintergrundes und der Muttersprache kann durch Dritte aus dem gleichen Kulturkreis bzw. sozialen Nahraum unterstützt werden. Denkbar wäre z.B. das Angebot eines "Kultur-Paten", der das Kind diesbezüglich begleitet.

Um die Verständigung zwischen dem Kind und seinen Eltern, Geschwistern und anderen Familienangehörigen zu sichern, sind - wo immer möglich - Kontakte in der Muttersprache zu fördern. Denn Emotionen und Gefühle sind am besten in der Muttersprache zu vermitteln. Sie sollte nicht als Hindernis, sondern als Bereicherung verstanden werden.

Der Name des Kindes ist Teil seiner Identität und daher anzuerkennen. 

Kompetenzen der Fachkräfte

Interkulturelle Kompetenzen der Fachkräfte der Jugendhilfe sind zunehmend gefragt, um auf die Anforderungen unserer heterogenen Gesellschaft reagieren zu können und kulturbedingte Fehlentscheidungen zu vermeiden. Um eine gute Zusammenarbeit mit Adoptiv- und Pflegeeltern (-bewerbern) sowie hilfebedürftigen Eltern ausländischer Herkunft herstellen zu können, benötigen die Fachkräfte adäquates Wissen über deren Werte, Traditionen und Rollenbilder. Die Jugendhilfe sollte alle Fachkräfte in kultursensibler Arbeit schulen, ihre interkulturellen Kompetenzen fördern und sie für versteckten Rassismus sensibilisieren. Gleichzeitig wäre mehr Personal mit eigenem Migrationshintergrund notwendig. Insbesondere mehr türkisch stämmige Fachkräfte würden dem Anteil der größten Migranten-Community Rechnung tragen. Spezialisierte Gutachter, Vormünder/ Pfleger und interkulturell aufgestellte Fachdienste ergänzen ein gutes Setting.

Anforderungen an Pflegeeltern

Die Ansprüche an Pflegeeltern, die Kinder aus anderen kulturellen Bezügen aufnehmen, sind hoch. Sie benötigen neben persönlichen Eignungskriterien wie Offenheit, Toleranz und Reflexionsfähigkeit auch entsprechende Vorbereitungskurse und bedarfsgerechte Fortbildungen, in denen die kulturellen Gegebenheiten ihres Pflegekindes verdeutlicht werden, um ungewollt diskriminierendes Verhalten zu vermeiden. Die Pflegeeltern informieren sich über typische Eigenheiten des kulturellen Hintergrundes ihres Pflegekindes und sind bereit, einiges davon in ihr Familienleben zu integrieren.

Praktiziert ein Pflegekind eine andere Religion als die Pflegefamilie, so ist dies in einer positiven Haltung zu respektieren. Das Kind darf von der Pflegefamilie nicht religiös vereinnahmt werden. Pflegeeltern müssen offen sein für weitere Personen, die dem Kind den Kontakt zu seiner religiösen Praxis sowie seiner Muttersprache ermöglichen. Die Pflegeeltern sollen das Pflegekind stärken und seine positive Identitätsentwicklung fördern, damit es in beiden Kulturen zu Hause sein kann.

Pflegeeltern mit Migrationshintergrund

Die Pflegekinderhilfe ist aufgefordert sich für Pflegeeltern mit Migrationshintergrund zu öffnen und diese aktiv anzuwerben, um mehr Vielfalt in den Katalog der zur Verfügung stehenden Pflegefamilien zu bringen. Fremdsprachige Informationsmaterialien und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen helfen dabei, diese wertvolle Ressource zu erschließen. Einige muslimische Verbände engagieren sich mit Kampagnen zur Information über die deutsche Jugendhilfe, um Berührungsängste abzubauen. Sie versuchen aus ihren Reihen Pflegeelternbewerber zu gewinnen und benötigen für dieses gesellschaftliche Engagement die Anerkennung und Kooperation mit den Jugendämtern.

Diese müssen die Voraussetzungen für Pflegeelternbewerber klar festlegen und kommunizieren. Sie dürfen jedoch Bürger mit Zuwanderungsgeschichte nicht benachteiligen. So sind z.B. Deutschkenntnisse in jedem Fall notwendig, Perfektion in Wort und Schrift jedoch nicht. Auch das Tragen des Kopftuchs darf kein Ausschlusskriterium für Pflegeelternbewerber sein.

Da Verwandtenpflege eine gute Lösung dafür sein kann, die gewünschte Kontinuität in der Erziehung des fremdplatzierten Kindes aufrechtzuerhalten, sind entsprechende Anstrengungen aufzubringen, um mehr geeignete Pflegeeltern aus dem sozialen Nahraum zu akquirieren. Spezielle begleitende und beratende Angebote für Verwandtenpflegeeltern sind zu schaffen. Sie müssen auch denjenigen Pflegeverhältnissen offen stehen, die außerhalb der Jugendhilfe organisiert wurden.

Weiterentwicklung der Jugendhilfe 

Die Herausforderung an die Jugendhilfe liegt in einer Öffnung ihrer Strukturen für die Vielfalt unserer Gesellschaft. Vom Ausbau eines migrationssensiblen Kinderschutzes über eine bessere Differenzierung der Jugendhilfestatistik bis zur interkulturellen Öffnung und Kompetenz in der Pflegekinderhilfe ist noch einiges zu leisten, um den Erfordernissen unserer Einwanderungsgesellschaft angemessen Rechnung tragen zu können.

Die fachliche Diskussion über die speziellen Bedarfe der ausländischen Mitbürger und ihrer Kinder ist notwendig und muss sich in den Angeboten der Jugendhilfe abbilden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION und INPFLEGE hat das vorliegende Positionspapier auf ihrer 16. Jahrestagung am 25./26.04.2015 erarbeitet.

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. sowie in der Pressemitteilung vom 15.07.2015 

Redaktion: Ulrike Schulz

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