Hilfen zur Erziehung
Pflegefamilien – Schutzraum oder Risikofaktor für Kinder und Jugendliche in der Pflegekinderhilfe?
Die Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes e.V. Dagmar Trautner äußert sich in einer Pressemitteilung am 29.04.2012 zu den verstärkten Kontrollen von Pflegefamilien, die unter Berufung auf den Tod des Pflegekindes Chantal bundesweit eingeführt werden.
02.05.2012
Der Tod des elfjährigen Pflegekindes Chantal in Hamburg und die Aufdeckung ihrer Lebensumstände haben die Arbeit der Jugendhilfe in öffentlicher und freier Trägerschaft in die Kritik gebracht. Gleichzeitig werden stärkere Kontrollen bei Pflegeeltern und ein strengeres Auswahlverfahren von Pflegeeltern gefordert. Ein totes Kind in einer Hilfemaßnahme der Jugendhilfe wollen die Verantwortlichen nicht. Da ist jeder Beteiligte aufgerüttelt, so etwas darf nicht passieren.
In Hamburg wurden sofort personelle Konsequenzen gezogen und eine breite Untersuchung der Hamburger Pflegefamilien durchgeführt. Stärkere Kontrollen von Pflegefamilien, genaueres Hinschauen und vermehrte Auflagen für Pflegeeltern sollen Pflegekinder in Pflegefamilien schützen.
Unter Berufung auf den Hamburger Vorfall verstärkten bundesweit die ersten Jugendämter ihre Kontrollen von Pflegefamilien. Neben der bereits durch das neue Bundeskinderschutzgesetz vorgeschriebenen Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen, werden nun auch – ohne konkrete Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung – unangemeldete Hausbesuche, Drogentests für alle im Haushalt lebenden Personen ab 16 Jahren, Gesundheitsnachweise auch für bereits tätige Pflegeeltern, Entbindung der Ärzte der Pflegefamilien von ihrer Schweigepflicht, Schufa-Auskünfte,… eingeführt. Dies sind erste aktionistische Ideen, mit denen die Pflegekinderhilfe abgesichert werden soll.
Doch helfen diese Maßnahmen? Sind sie im Sinne der Kinder und Jugendlichen und tragen Sie zum Gelingen der Hilfeform Pflegefamilie bei? Und sind sie überhaupt rechtens?
Was war in Hamburg geschehen? Eine Pflegefamilie, die bereits ihre Enkelin als Pflegekind betreute, nahm durch persönliche Kontakte zu Chantal auch sie als Pflegekind auf. Mit Einverständnis des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und des betreuenden freien Trägers lebte Chantal 4 Jahre bis zu ihrem Tod dort. Mehrere Sozialarbeiter besuchten die Familie und schrieben ihre Berichte. All das, was nun als verbesserte Kontrolle zum Schutz beschrieben wird, stand den Verantwortlichen zur Verfügung. Es mangelte nicht an Wissen über die Familie und es mangelte nicht an Einblicken in die Pflegefamilie. Laut Aussage von Johannes Kahrs, des zurückgetretenen Vorsitzenden des zuständigen Jugendhilfeausschusses, auch nicht an Geld oder Personal.
Unseres Erachtens liegt das Problem in der Bewertung der Situation. War diese Pflegefamilie geeignet, den Anforderungen eines Kindes suchtkranker Eltern gerecht zu werden. Ist im weiteren Verlauf des Pflegeverhältnisses darauf geachtet worden, wie die Familie mit ihren vielfältigen Problemlagen umging? Wie wurden die Gespräche bei den Hausbesuchen geführt? Wurden die wichtigen Fragen angesprochen? Warum sind die in der Presse veröffentlichten unzureichenden Lebensumstände für Chantal akzeptiert worden? Welche Chance sah man für Chantal bei der Billigung dieser durch die Herkunftsfamilie selbst organisierten Pflegefamilie?
Es drängt sich die Frage auf: Was dürfen Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensverhältnissen von der Jugendhilfe erwarten – nur ein Abmildern der größten Not oder auch eine Perspektive für die Zukunft?
Pflegefamilien sind engagierte Menschen, die ihre Familien für familienbedürftige Kinder öffnen und ihnen ein Zuhause bieten. Hier erleben die Kinder und Jugendlichen Schutz, Verständnis, Förderung und Bindungsangebote. Pflegefamilien leisten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und sind für eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen die beste Lösung.
Pflegefamilien sind für jede Kommune eine wichtige Ressource zur Erfüllung der Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung. Die Werbekampagnen der Jugendämter landauf landab belegen dies deutlich. Unsere dreißigjährige Erfahrung zeigt uns, dass Pflegeverhältnisse nur gelingen können, wenn sie innerhalb gut durchdachter Rahmenbedingungen geführt werden und individuelle Förderung anbieten. Voraussetzungen sind: Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte des Jugendamtes bzw. eines freien Trägers, eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit, Vorbereitung, Fortbildung und Supervision, Förderung von und Kooperation mit Zusammenschlüssen von Pflegefamilien. Jeder dieser Arbeitsschritte beinhaltet auch Kontrolle und die Möglichkeit zur Erkennung von Fehlentwicklungen – ohne den Pflegefamilien ein Grundmisstrauen entgegenzubringen.
Wir appellieren an Bürgermeister und Landräte sowie an die Verantwortlichen in der Jugendhilfe, hier mit Augenmaß an Veränderungen aufgrund eines tragischen Einzelfalls heranzugehen. Für eine effektive Ausgestaltung der Pflegekinderhilfe liegen fundierte wissenschaftliche Studien, Ausarbeitungen von in der Pflegekinderhilfe erfahrenen Fachleuten sowie das Praxiswissen unseres Verbandes vor. Teile des neuen Kinderschutzgesetzes bieten die Möglichkeiten einer verbesserten Kontinuität für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Diese gilt es nun erst einmal in allen Kommunen umzusetzen.
Dagmar Trautner,
Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
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