Hilfen zur Erziehung
Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld
Das Sozialgericht Detmold entschied, dass Elterngeld nur demjenigen zusteht, der mit seinem leiblichen Kind oder einem diesem gleichgestellten, angenommenen bzw. adoptierten Kind in einem Haushalt lebt.
19.04.2011
Das Sozialgericht Detmold hat die Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern in Bezug auf Anspruch des Elterngeldes gerechtfertigt und die bisherige Praxis bestätigt.
Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht Detmold. Im zugrunde liegenden Fall entschloss sich der 40-jährige Kläger, für die Betreuung eines Pflegekindes eine berufliche Auszeit zu nehmen. Sein Antrag auf Elterngeld wurde abgelehnt.
Das Sozialgericht Detmold entschied, dass Elterngeld nur demjenigen zusteht, der mit seinem leiblichen Kind oder einem diesem gleichgestellten, angenommenen bzw. adoptierten Kind in einem Haushalt lebt. Ein Dauerpflegeverhältnis wie im Falle des Klägers rechtfertige hingegen nicht den Bezug von Elterngeld.
Mehr Informationen: <link http: www.moses-online.de nachrichten pflegeeltern-haben-keinen-anspruch-elterngeld _blank>www.moses-online.de/nachrichten/2011_04_06/pflegeeltern-haben-keinen-anspruch-elterngeld
Quelle: Moses Online
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