Hilfen zur Erziehung

PFAD: Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen verdient Zustimmung

Da sich aktuell Presseerklärungen häufen, die darauf gerichtet sind, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zu verhindern und damit auch die erstmalige Möglichkeit einer Sicherung des Lebensortes eines Kindes im BGB, plädiert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. mit einer Erklärung am 18.04.2017 nochmals für eine Verabschiedung des Gesetzes.

18.04.2017

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen verdient eine breite Zustimmung

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen nimmt in wesentlichen Punkten die Kritik der Fachverbände ernst. Am Mittwoch, den 12.04.2017 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Reform des SGB VIII) verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht, dass Kinder das Recht auf Sicherung ihres Lebensortes erhalten und nicht länger Spielball der Interessen von Erwachsenen sind.

Dazu dienen Regelungen,

  1. die den Hilfeplanprozess qualifizieren.
    Die Verpflichtung, schon ab dem ersten Hilfeplangespräch die Perspektivklärung als Thema zu benennen, schafft für alle eine klare überschaubare Zeitschiene, die ausreichend Raum für die Spezifika jedes Einzelfalls lässt. Gleichzeitig ermöglicht dieses einen Überblick über bisher geleistete Hilfen und ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Lebensperspektive eines Kindes. Der Hilfeplan wird so mehr zu einem Instrument Hilfeverläufe und ihre Änderungen nachzuvollziehen. Keinesfalls sind diese Regelungen als "in Stein gemeißelte" Festlegungen zu verstehen, sondern Beschreibungen im Prozess.
  2. die den leiblichen Eltern einen Rechtsanspruch auf Beratung, auch bei Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Heimeinrichtung, geben.
    Erstmals haben die leiblichen Eltern einen Rechtsanspruch auf Beratung, auch wenn das Kind/Jugendliche in einer Heimgruppe oder Pflegefamilie lebt. Bisher wurde dieses häufig als "doppelte Hilfen" bezeichnet und abgelehnt. Mit diesem Rechtsanspruch werden die leiblichen Eltern gestärkt und können so eher als gleichberechtigt am Hilfeplanungsprozess teilnehmen.
  3. die im Zivilrecht (BGB) eine Sicherung des Lebensortes eines Kindes ermöglichen.
    Die vorgeschlagenen Änderungen im BGB sind keine gesetzliche Stärkung sozialer Elternschaft, sondern verpflichten die Familiengerichte, die Bedürfnisse eines Kindes nach Stabilität seines Lebensortes als wesentliches Kriterium der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen. Diese eigene Rechtsposition von Kindern ist seit über 20 Jahren von Wissenschaftlern und Praktikern der Pflegekinderhilfe gefordert. Auch wenn der vorliegende Gesetzesentwurf durchaus in den Regelungen zur Steuerungsverantwortung der Jugendämter nachbesserungsbedürftig ist, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht auf der Strecke bleiben.

Quelle: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Redaktion: Ulrike Schulz

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